Ungenügende Umschreibung der verlangten Informationen im Amtshilfeersuchen von Russland
Ungenügende Umschreibung der verlangten Informationen im Amtshilfeersuchen von Russland
Ungenügende Umschreibung der verlangten Informationen im Amtshilfeersuchen von Russland
Der Federal Tax Service von Russland (FTS) richtete ein Amtshilfegesuch an die ESTV betreffend die russische Gesellschaft B. Der FTS verlangt die Beantwortung einer Reihe von Fragen und die Übermittlung von Dokumenten betreffend die A GmbH mit Sitz in der Schweiz, zwecks Überprüfung des Gewinnes und der Ausgaben der B. Betroffen war die Steuerperiode 2013.
Bei B habe sich herausgestellt, dass mehrere Verträge mit der A GmbH abgeschlossen habe, wonach sich die A GmbH verpflichtet habe, bei Dritten bestimmte […] zu erwerben und diese der B unter Einräumung einer Exklusivlizenz gegen eine Gebühr zur kostenlosen […] zur Verfügung zu stellen. Dabei handle es sich gemäss Angaben auf der Website um […], die von der russischen Gesellschaft C produziert worden seien.
Die B habe in mehreren Tranchen einen Gesamtbetrag im Sinne der erwähnten Lizenzverträge an die A GmbH überwiesen. Die A GmbH habe von der B erhaltene Mittel an die C weitergeleitet, doch seien erheblich weniger Mittel an letztere Gesellschaft transferiert worden, als die A GmbH von der B erhalten habe. Es bestehe deshalb die Vermutung, dass die A GmbH als rein „technische Gesellschaft“ dazu verwendet...
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