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Unterpreislicher Verkauf eines Vermögenswertes von der AG an ihren Hauptaktionär

Unterpreislicher Verkauf eines Vermögenswertes von der AG an ihren Hauptaktionär

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Direkte Steuern

Unterpreislicher Verkauf eines Vermögenswertes von der AG an ihren Hauptaktionär

B hält 48 Prozent des Aktienkapitals der A AG mit zivil- und steuerrechtlichen Sitz im Kanton SZ. B ist Hauptaktionär und wirkt gleichzeitig als einzeln zeichnungsberechtigter Verwaltungsratspräsident. Die A AG erwarb von einer Drittperson ein Motorboot und investierte im selben Steuerjahr in die elektrischen Installationen des Bootes. 17 Monate später veräusserte sie das Boot zu einem weit tieferen Preis an den Hauptaktionär B.
Die KSTV/SZ rechnete in den Veranlagungsverfügungen ermessensweise einen nicht verbuchten Gewinnanteil auf, weil der Verkauf an den Hauptaktionär unterpreisig erfolgt sei und in diesem Umfang eine geldwerte Leistung an den Hauptaktionär vorliege.
Rechtsgeschäfte zwischen einer Kapitalgesellschaft einerseits und den Anteilsinhabern anderseits haben in jedem Fall dem Drittvergleich ("dealing at arm's length"; Art. 58 Abs. 1 lit. b ziff. 4 DBG) zu genügen. Lässt der Sachverhalt eine Schätzung nach pflichtgemässem Ermessen zu, ist zu klären, ob die Vorinstanz eine sachgerechte Bewertungsmethode herangezogen hat. Sachgerecht ist ein Vorgehen, das nachvollziehbar, plausibel, anerkannt ist, in vergleichbaren Fällen verbreitete Anwendung...

iusNet SR 04.12.2018

 

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