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Unterwerfung von Schadenersatzzahlung unter die Vermögenssteuer

Unterwerfung von Schadenersatzzahlung unter die Vermögenssteuer

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Direkte Steuern

Unterwerfung von Schadenersatzzahlung unter die Vermögenssteuer

A mit Wohnsitz in Baden/AG wurde für die Staats- und Gemeindesteuern 2009 mit einem steuerbaren Vermögen von CHF 5'374'000.-- veranlagt. Darin eingeschlossen war eine Schadenersatzleistung von CHF 4'750'000.--, die A im selben Jahr für ihre mit schwerster Behinderung geborene Tochter B (geb. 2001) zugesprochen und ausbezahlt worden war. Die Behinderung war aufgrund einer Sorgfaltspflichtverletzung der Hebamme, die dafür strafrechtlich verurteilt worden ist, bei der Geburt eingetreten.

Gegen die Erfassung der ihr als Schadenersatzleistung zugeflossenen Kapitalsumme mit der Vermögenssteuer gelangte A vergeblich an das VGr AG. Mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim BGr beantragt sie, die Schadenersatzleistung sei vom steuerbaren Vermögen pro 2009 in Abzug zu bringen.

Gemäss Art. 13 Abs. 1 StHG und § 46 Abs. 1 StG AG unterliegt der Vermögenssteuer das gesamte Reinvermögen. Weder die anwendbare Steuergesetzgebung von Bund noch vom Kanton enthält eine Bestimmung, welche als Schadenersatzleistungen zugeflossene und im Vermögen der pflichtigen Person vorhandene Kapitalsummen von der Besteuerung ausnehmen würde. Solche Summen bilden somit...

iusNet StR 18.11.2019

 

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