Wann liegt eine erste spontane straffreie Selbstanzeige vor?
Wann liegt eine erste spontane straffreie Selbstanzeige vor?
Wann liegt eine erste spontane straffreie Selbstanzeige vor?
Die Ehegatten AA und AB sind in Cologny im Kt. GE wohnhaft. Nach diversen Gesprächen mit der KStV-GE auf anonymer Basis schickte AA am 22. Oktober 2010 eine Selbstanzeige an die KStV-GE. Am 11. November 2010 eröffnete die KStV-GE den Steuerpflichtigen Nachforderungsrechnungen für die Direkte Bundessteuer 1999 bis 2008 und für die Kantons- und Gemeindesteuern 2001 bis 2008. Gleichzeitig stellte es den Pflichtigen einen Nichtstrafbarkeitsverfügung zu.
Am 5. September 2018 liessen die Ehegatten von einem neuen Vertreter spontan bestimmte Einkommens- und Vermögenselemente melden, die sie bis dahin nicht deklariert hatten. Am 20. Dezember 2018 eröffnete die KStV-GE ein Nachsteuer- und Hinterziehungsverfahren für die Jahre 2008 bis 2017. Am 14. August 2019 stellte es den Steuerpflichtigen Nachsteuerrechnungen für die Direkte Bundessteuer und die Kantons- und Gemeindesteuer 2008 bis 2017 zu. Ebenfalls mit Verfügung vom 14. August 2019 wurde den Pflichtigen eine Busse von 1/5 der hinterzogenen Steuer für dieselben Steuerjahre übermittelt.
Die kantonalen Rechtsmittel blieben erfolglos. Die Ehegatten erhoben sodann Beschwerde beim BGr.
Streitig ist in erster Linie,...
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