Willkürliche Beweiswürdigung der Vorinstanz
Willkürliche Beweiswürdigung der Vorinstanz
Willkürliche Beweiswürdigung der Vorinstanz
Dr. A arbeitet als selbständig erwerbender Arzt in einer Gemeinschaftspraxis im Kt SO. Das in seiner Steuererklärung für die Steuerperiode 2014 deklarierte Einkommen beruhte auf einer Erfolgsrechnung für seine selbständigen Erwerbseinkünfte. Die Gemeinschaftspraxis erstellt eine separate Abrechnung, auf deren Basis der ihm anteilsmässig zuzuordnende Aufwand ermittelt wird. Dieser erscheint in seiner Erfolgsrechnung als Aufwandsposition.
Dr. A ist zusammen mit seinem Bruder 50% Gesellschafter der B GmbH mit Sitz in U. Der Bruder ist zugleich Angestellter der B GmbH, welche den Handel und Vertrieb von Medikamenten bezweckt und diese direkt an die Patienten liefert. Die B GmbH fakturierte sowohl an die Gemeinschaftspraxis als auch an Dr. A. Letzterer beglich die an ihn gerichteten Rechnungen mit einer einmaligen Zahlung.
Die Veranlagungsbehörde SO rechnete den für die Medikamente bezahlten Aufwand auf und nahm zudem eine Aufrechnung von Privatanteilen für ein Fahrzeug, Abschreibungen und Spesen vor. Sie führte dazu u.a. aus, dass dieser Aufwand bereits in der Buchhaltung der Gemeinschaftspraxis verbucht sei und die von Dr. A zusätzlich bezahlten Leistungen...
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