Wirksame Übertragung Nutzniessungsrecht an einer Immobilie
Wirksame Übertragung Nutzniessungsrecht an einer Immobilie
Wirksame Übertragung Nutzniessungsrecht an einer Immobilie
Der Beschwerdeführer deklarierte in seiner Steuererklärung 2015 u.a. mehrere in U. gelegene Grundstücke, darunter auch eine Liegenschaft, die im Eigentum der vier gemeinsamen Töchter sind im Weg B. xxx, an welcher sowohl er als auch seine Ex-Frau je ein hälftiges Nutzniessungsrecht hatten. Im Jahr 2014 wurde sodann das Wohnhaus am Weg B. zzz errichtet, welches von einer Tochter bewohnt wurde.
Das KStA ZH setzte am 20. Dezember 2021 das steuerbare Einkommen des StPfl für die Steuerperiode 2015 auf Fr. 123'700.- (direkte Bundessteuer) bzw. Fr. 122'400.- (Staats- und Gemeindesteuern) und das steuerbare Vermögen auf Fr. 3'213'000.- (zum Satz von Fr. 3'236'000.-) fest. Dabei berücksichtigte es das Nutzniessungsrecht an der Liegenschaft am Weg B. xxx sowie an der in der Steuererklärung nicht deklarierten Liegenschaft am Weg B. zzz sowohl bei den Einkünften als auch beim Vermögen. Die dagegen erhobenen Rechtsmittel erwiesen sich als erfolglos.
Der StPfl führt Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das BGr. Nach Art. 21 Abs. 1 lit. a und b DBG sowie §21 Abs. 1 lit. a und b StG/ZH sind Erträge aus unbeweglichem Vermögen steuerbar, insbesondere alle...
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