Das Bundesgericht hat zu prüfen, ob die Steuerverwaltung des Kantons Zürich die Liegenschaft zu Recht bei den Einkünften und beim Vermögen des Steuerpflichtigen berücksichtigt hat. Im vorliegenden Verfahren ist streitig, ob Letzterer auf sein hälftiges Nutzniessungsrecht an einer Immobilie, die im Eigentum seiner darin wohnhaften Tochter steht, verzichtet bzw. dieses wirksam an seine Ex-Frau übertragen hat.