Vorliegend geht es um die steuerliche Qualifikation von Beträgen, welche der Steuerpflichtige unter dem Titel "diverse Spenden" verbucht hat. Während Schenkungen von der Einkommenssteuer ausgenommen sind und der Schenkungssteuer unterliegen, sind Subventionen in begrenztem Umfang steuerbefreit. Subventionen stammen in der Regel von Einrichtungen, die notleitenden Personen helfen. Solche Einrichtungen nehmen im Allgemeinen keine Schenkungen vor. Stammt der Betrag von einer natürlichen Person, kann eine solche Vermutung nicht bestehen.