Bestellung eines gesetzlichen Grundpfandes bei der Grundstückgewinnsteuer
Bestellung eines gesetzlichen Grundpfandes bei der Grundstückgewinnsteuer
Bestellung eines gesetzlichen Grundpfandes bei der Grundstückgewinnsteuer
Die A AG mit Sitz in Luxemburg erwarb mit Vertrag vom 21. April 2015 ein Gebäude in Delémont zum Preis von CHF 6.3 Mio. Der Verkäufer war eine andere luxemburgische Gesellschaft. Der Verkauf wurde am 12. Oktober 2015 ins GB eingetragen. Mit Entscheid vom 21. August 2019 belastete die StV-JU die von der Beschwerdeführerin erworbene Liegenschaft mit einem gesetzlichen Grundpfand in der Höhe von CHF 457'092.95, um die von der Verkäuferfirma geschuldete Grundstückgewinnsteuer zu garantieren. Die kantonalen Rechtsmittel blieben erfolglos. Die A AG erhob darauf Beschwerde beim BGr.
Das BGr erinnert zunächst daran (E. 4.1), dass die Grundstückgewinnsteuer im Kt JU dem monistischen System folgt (Art. 87 Abs. 1 StG-JU). Darauf prüft es die kantonalen Bestimmungen bezüglich des gesetzlichen Pfandrechts. Gemäss Art. 190 SG-JU sind sowohl die Grundstücksgewinnsteuer als auch die Vermögenssteuer in Bezug auf Grundstücke durch gesetzliches Pfandrecht gesichert. Art. 191 Abs. 1 StG-JU sieht vor, dass, wenn der Steuerpflichtige keinen Wohnsitz in der Schweiz hat oder wenn der Steueranspruch gefährdet erscheint, die KStV-JU jederzeit eine Sicherheit verlangen kann, auch bevor der...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.