Grundstückgewinnsteuerlicher Steueraufschub bei der entgeltlichen Übernahme eines landwirtschaftlichen Grundstücks
Grundstückgewinnsteuerlicher Steueraufschub bei der entgeltlichen Übernahme eines landwirtschaftlichen Grundstücks
Grundstückgewinnsteuerlicher Steueraufschub bei der entgeltlichen Übernahme eines landwirtschaftlichen Grundstücks
Im Nachlass von A befanden sich drei im Kt LU gelegene, dem bäuerlichen Bodenrecht unterstehende Grundstücke, welche zum Geschäftsvermögen gehörten und einen Anlagekostenwert von CHF 109'242 aufwiesen. B als Mitglied der Erbengemeinschaft wollte die Grundstücke zum Übernahmepreis von CHF 580'000 übernehmen. Die Erben fragten vor Durchführung der Erbteilung die zuständige Belegenheitsgemeinde bezüglich der Steuerfolgen an und erhielten die Auskunft, dass die Übernehmerin die Grundstücke zwingend zu den Anlagekosten bilanzieren müsse, andernfalls beim Veräusserer die Grundstückgewinnsteuer zu erheben sei (in der Differenz Übernahmepreis minus Anlagekostenwert von vorliegend CHF 471'000).
Nachdem die Erben die Teilung wie vorgesehen durchführten und die Übernehmerin B die Grundstücke für CHF 580'000 übernommen und zu diesem Wert eingebucht hatte, schob der Kt LU die Grundstückgewinnsteuer bei der Erbengemeinschaft auf und erhob bei B die Steuer von CHF 79'745.60, weil diese als Veräusserin anzusehen sei. Sie habe die Grundstücke für CHF 109'242 ins Privatvermögen übernommen und anschliessend für CHF 580'000 in das Geschäftsvermögen überführt.
Der Instanzenzug im Kt...
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