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Leistung an das Personal

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Leistung an das Personal

Im Januar 2018 führte die ESTV eine Kontrolle bei der Beschwerdeführerin durch, die seit 1995 mehrwertsteuerlich registriert ist. Die ESTV schloss die Kontrolle mit Nachbelastungen ab. Dabei handelte es sich gemäss ESTV zum einen um die Besteuerung der durch die Beschwerdeführerin an die Arbeitnehmenden abgegebenen Generalabonnements (nachfolgend: GA) betreffend die Steuerperioden 2011 bis 2015.  

Gemäss Beschwerdeführerin sind die fehlenden Beanstandungen der nach eigenen Angaben fehlerhaften Lohnausweise durch die Mitarbeitenden kein geeignetes Indiz zur Verneinung eines unternehmerischen Grundes für die Abgabe der GA. Ein durchschnittlicher Arbeitnehmer würde seinen Lohnausweis kaum hinsichtlich der Deklaration eines GA überprüfen respektive eine fehlerhafte Deklaration somit wohl nicht erkennen.

Für die Vorinstanz spricht für die (überwiegend) private Nutzung insbesondere, dass der jeweilige GA-Betrag sowohl in der Lohnabrechnung als auch im Lohnausweis als Lohnbestandteil ausgewiesen sowie zum Bruttolohn gezählt worden sei und die jährlich ca. 150 betroffenen Mitarbeitenden die daraus resultierende direktsteuerliche Mehrbelastung über die Jahre...

iusNet StR 19.12.2022

 

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