Leistungen an eng verbundene Personen
Leistungen an eng verbundene Personen
Leistungen an eng verbundene Personen
Die Beschwerdeführerin bezweckt die Erbringung von Verwaltungs- und Organisationsleistungen insbesondere für Personen, die sich zu Ferienzwecken in der Schweiz aufhalten. Zu diesem Zweck mietet sie ein Chalet. Im November 2017 führte die ESTV bei der Beschwerdeführerin eine Kontrolle durch. Aufgrund der Ergebnisse dieser Kontrolle erliess die ESTV am 11. Juni 2019 die Einschätzungsmitteilung mit einer Nachforderung zuzüglich Verzugszins. Nun verbrachte die Familie des ehemaligen Geschäftsführers jedes Jahr mehrere Wochen Ferien im Chalet. Die Beschwerdeführerin habe für die Ferienaufenthalte weder Rechnung gestellt, noch die entsprechende Mehrwertsteuer mit der ESTV abgerechnet. Da es sich vorliegend um eng verbundene Personen handle, sei nach Meinung der ESTV der Drittpreis massgebend.
Mit Einsprache vom 15. März 2021 liess die Beschwerdeführerin beantragen, die Verfügung sei aufzuheben. Mit Einspracheentscheid vom 11. August 2021 wies die ESTV die Einsprache ab und bestätigte die Nachbelastung gegenüber der Beschwerdeführerin zuzüglich Verzugszins. Zur Begründung führte die ESTV insbesondere aus, dass sie die Drittpreise betreffend Winter- und Frühlingsferien aufgrund...
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