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Steuerumgehung

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Mehrwertsteuer

Steuerumgehung

Die A Ltd. bezweckt Dienstleistungen aller Art in der Flug-, Transport- und Reisebranche und den Erwerb, die Vermietung und den Verkauf von Flugzeugen. Sie ist seit dem 14. März 2013 als steuerpflichtige Person im Mehrwertsteuerregister bei der ESTV eingetragen. Die A Ltd. hat im Mai 2015 einen Helikopter erworben und vermietet diesen seither an die B Ltd. Der Helikopter wird von der B Ltd. für kommerzielle Zwecke eingesetzt, und sie muss der A Ltd. einen vordefinierten Betrag pro Flugminute bezahlen. Der Helikopter wurde auch vom Aktionär der A Ltd. verwendet. Dieser bezahlte der A Ltd. für die genutzten Flugminuten dieselbe Entschädigung wie die B Ltd.

Die ESTV hat eine am 5. und 6. Oktober 2017 bei der A Ltd. durchgeführte Kontrolle mit der Einschätzungsmitteilung vom 16. Januar 2019 abgeschlossen. Darin machte die ESTV gegenüber der A Ltd die Differenz zwischen der Steuerforderung und der von der A Ltd. selbst deklarierten Steuer als Steuernachforderung in der Höhe von ca CHF 35'000 zzgl. Verzugszinsen geltend. Dagegen erhob die A Ltd im September 2020 Einsprache.

Das BVGr führt generell aus, dass eine Steuerumgehung angenommen werden kann, wenn (E. 2.4.2):...

iusNet StR 24.04.2023

 

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