Vorsteuerabzugskorrekturen aufgrund gemischter Verwendung
Vorsteuerabzugskorrekturen aufgrund gemischter Verwendung
Vorsteuerabzugskorrekturen aufgrund gemischter Verwendung
Die Beschwerdeführerin bezweckt hauptsächlich den Erwerb und Betrieb von Hotel- und Touristikanlagen und ist im Register der Mehrwertsteuerpflichtigen eingetragen. Sie betrieb mehrere Hotels in der Schweiz, die auf einheitlichem Club-Konzept basierten. Im Winter boten die Hotels ihren Gästen Pauschalarrangements an, welche neben Aufenthalt und Verpflegung insbesondere auch Skiunterricht beinhalteten. Die ESTV passte bei einer Kontrolle der Steuerperioden 2009 bis 2013 (2009 gestützt auf das aMWSTG und 2010-2013 gemäss aktuellem MWSTG) die Steuerforderung nach oben an, indem sie unter anderem den Vorsteuerabzug bezüglich Aufwände auf den Konten «Wäscherei, Reinigung, Gebäude- und Mobiliarunterhalt», «Skilift» und «Fahr-/Liftfahrkarten Veranstaltungen» aufgrund gemischter Verwendung korrigierte. Die Beschwerdeführerin erhob dagegen Einsprachen bei der ESTV, welche diese teilweise guthiess. Gegen die Einspracheentscheide der ESTV erhob die Hotelbetreiberin Beschwerde ans BVGr.
Leistungen im Bereich der Erziehung von Kindern und Jugendlichen, des Unterrichts, der Ausbildung, der Fortbildung und der beruflichen Umschulung einschliesslich des von Privatlehrern oder an...
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