Verletzung des Beschleunigungsgebotes
Verletzung des Beschleunigungsgebotes
Verletzung des Beschleunigungsgebotes
Das KStA JU wies eine Beschwerde an 18. Oktober 2018 ab, welche die Ehegatten A gegen den Entscheid vom 23. Februar 2016 erhoben hatten. Gegen diesen Entscheid reichten die Ehegatten eine Beschwerde beim KGr JU ein. Am 21. Januar 2019 reichte A bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen die StRK JU ein und beschwerte sich über eine Verletzung des Beschleunigungsgebotes. Das KGr JU räumte ihm sodann eine zehntätige Frist ein, um zu bestätigen, ob er die Revision wegen Rechtsverweigerung aufrechterhalte, was dieser am 8. März 2019 bestätigte.
Mit Urteil vom 18. November 2019 erklärte das KGr JU die Beschwerde für unzulässig, da die Frage gegenstandslos sei, nachdem die KStRK bereits am 19. Oktober 2018 entschieden hatte und die Verjährung die Jahre 2001 bis 2003 zu mahnen dem Steuerpflichtigen keinen Schaden verursachten. Der Steuerpflichtige habe deshalb kein Interesse, die Verletzung des Beschleunigungsgebotes für die Feststellung von Schadenersatz feststellen zu lassen.
Dagegen erhob A Beschwerde beim BGr und erläuterte die Bedeutung des Beschleunigungsgebotes im Strafverfahren sowie die Folgen eines Verstosses. Die Verletzung des...
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