Steuerrechtliche Anerkennung von Offshore Strukturen für die Verrechnungssteuer
Steuerrechtliche Anerkennung von Offshore Strukturen für die Verrechnungssteuer
Steuerrechtliche Anerkennung von Offshore Strukturen für die Verrechnungssteuer
Aufgrund des durch die Vorinstanz erstellten Sachverhalts, ist A indirekter Stifter und einziger Begünstigter der liechtensteinischen Stiftung E. Basierend auf einem sog. "letter of wishes" besitzt er die volle Verfügungsmacht über das Stiftungsvermögen. Die Stiftung ist ihrerseits 100%-ige Eigentümerin der Finanzgesellschaft F Holding Inc. mit Sitz in Panama. Dieser Gesellschaft gehört das Bankdepot bei der Bank D.
Die liechtensteinischen Stiftungen E ist zudem an der Zwischengesellschaft I Holding mit Sitz in Panama beteiligt, welche ihrerseits Eigentümerin der J Ltd. mit Sitz auf den BVI ist. Die J Ltd. ist Eigentümerin der schweizerischen Gesellschaften B AG und C GmbH. Die B AG schüttete in den Geschäftsjahren 2008 bis 2011 Dividenden in Höhe von jeweils CHF 750’000 aus und führte die darauf geschuldete Verrechnungssteuer bei der ESTV ab. Die C GmbH zahlte in den Jahren 2008 bis 2011 Dividenden in Höhe von jeweils CHF 500'000 führte die Verrechnungssteuer ebenfalls ab.
A beantragte beim zuständigen österreichischen Finanzamt für die Jahre 2009 bis 2011 sowie mit separatem Antrag für 2012 die Rückerstattung von Verrechnungssteuern. Neben der...
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