Internationale Amtshilfe in Steuersachen
Internationale Amtshilfe in Steuersachen
Internationale Amtshilfe in Steuersachen
Am 20. November 2015 richtete die Direction générale des finances publiques française (ersuchende Behörde) zwei Amtshilfeersuchen an die ESTV. Beide Anfragen betrafen A., wobei sich die erste Anfrage mit Informationen zu den Jahren 2010 und 2015 im Zusammenhang mit einem Bankkonto von A. bei der Bank D. befasste. Die zweite Anfrage bezweckte die Bestätigung des Wohnsitzes von A. in Frankreich und ersuchte um Informationen zur Adresse, zu den in der Schweiz deklarierten Einkommen, zu Immobilien und zur Rolle, welche A. für juristische Personen in den Jahren 2012 bis 2014 ausübte.
Die KStV GE sowie die Bank haben die erforderlichen Unterlagen vorgelegt. Diese Dokumente bezogen sich auf die anscheinend im Ausland ansässigen Unternehmen B. und C., die drei Bankbeziehungen unterhielten, über die A. eine Zeichnungsberechtigung verfügte. Die ESTV forderte die Bank auf, die beiden Unternehmen direkt zu informieren. Die Bank konnte eine Zustellung jedoch aufgrund der Beendigung der Bankbeziehungen mit B. und C. nicht durchführen.
Mit Verfügung vom 26. April 2016 gewährte die ESTV die geforderte Amtshilfe und beschloss, die Information zu übermitteln, wonach A. über eine...
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