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geldwerter Vorteil

Steuerhinterziehung mit einer substanzlosen BVI-Struktur

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das Bundesgericht stellt fest, dass die BVI Gesellschaft D eine "leere Hülle" ist, da sie auf den BVI über keine betriebliche Infrastruktur, d.h. weder über Personal noch Räumlichkeiten verfügt. Dennoch erwirtschaftete die Gesellschaft Gewinne in Millionenhöhe. Die BVI Gesellschaft wird deshalb infolge Steuerhinterziehung transparent behandelt.
iusNet StR 25.04.2023

Dreieckstheorie bei der Vermietung von Büroräumen an eine Schwestergesellschaft

Kommentierung
Direkte Steuern
Im Sinne der Dreieckstheorie ist aufgrund eines Drittvergleichs zu untersuchen, ob die zu beurteilende Leistung unter Schwestergesellschaften im Vergleich zu üblichem Geschäftsgebaren derart ungewöhnlich ist, dass der Schluss naheliegt, sie wäre so nicht erbracht worden, wenn der Leistungsempfänger dem Anteilsinhaber nicht nahestehen würde. Der Beteiligungsinhaber ist somit auch für Zuwendungen der Gesellschaft zu besteuern, die einer von ihm beherrschten weiteren Gesellschaft zufliessen, wenn eine geschäftsmässige Begründetheit für ein solches Vorgehen fehlt.
Natalie Peter
iusNet StR 23.12.2019

Dreieckstheorie unter Schwestergesellschaft

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das BGr kommt zum Schluss, dass der Beschwerdeführer die von der Vorinstanz angeführten Indizien nicht entkräften konnte. Eine plausible Erklärung für die Untermiete der Büroräumlichkeiten der ihm als Alleinaktionär gehörenden E AG an die C AG, die nicht im Beteiligungsverhältnis zum Zwecke der Gewinnverschiebung liegt, sei nicht ersichtlich. Die KStV BE hat den Mietzins deshalb zu Recht als geldwerte Leistung im Rahmen der Nachbesteuerung bei den Beschwerdeführern aufgerechnet.
iusNet StR 23.12.2019

Steuerumgehung bei einer Umstrukturierung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das BGr ist der Auffassung, dass die Umstrukturierung, welche der Steuerpflichtige mit der Einlage seines gewinnbringenden Einzelunternehmens in eine überschuldete Gesellschaft, an welcher er als Mehrheitsaktionär beteiligt ist, vornahm, eine Steuerumgehung darstellt. Daraus ergeben sich steuerliche Konsequenzen für den Steuerpflichtigen (Aktionär) im Umfang der Wiederherstellung des Aktienkapitals und der Rückzahlung des Aktionärsdarlehens. Diese Elemente sind seinem steuerbaren Einkommen aufzurechnen, jedoch höchstens bis zum Betrag der Verlustvorträge im Unternehmen zum Zeitpunkt der strittigen Umstrukturierung.
iusNet StR 02.09.2019

Steuerneutralität einer Holdingspaltung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Übertragung einer 100% Beteiligung ist ausreichend, um die Steuerneutralität einer Holdingspaltung zu gewähren, insoweit als das doppelte Betriebserfordernis das einzige objektive Erfordernis ist, welches bezweckt, Missbräuche zu verhindern. Für die Praxis der Genfer Steuerbehörde, wonach die Übertragung mehrerer Beteiligungen erforderlich ist, findet sich keine Grundlage im Gesetz, weshalb ihr nicht gefolgt werden kann.
iusNet StR 24.04.2019