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nahestehende Person

Berechnung der verdeckten Gewinnausschüttung bei einem unterpreislichen Verkauf einer Liegenschaft an den Gesellschafter.

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Verkauft eine Gesellschaft ihrem einzigen Gesellschafter eine Immobilie zu einem Vorzugspreis, stellt die gesamte Differenz zwischen (i) dem Verkaufspreis und (ii) dem Verkehrswert der Immobilie eine verdeckte Gewinnausschüttung dar. Das Bundesgericht stellt zudem fest, dass die geldwerte Leistung nicht um die Maklerprovision gekürzt werden darf, die die Gesellschaft bei einem Verkauf an Dritte möglicherweise an einen Immobilienmakler gezahlt hätte.
IusNet StR 24.07.2023

Leistungen im Konzern - Berechnung der Bemessungsgrundlage

Kommentierung
Mehrwertsteuer
Das BVGr hatte zu entscheiden, bei welcher Konzerngesellschaft Führungspersonal angestellt war. Es qualifizierte die von der A AG weiterbelasteten Personalkosten als steuerbaren Personalverleih, da die A AG in tatsächlicher und massgeblicher Hinsicht als Arbeitgeberin der Konzernführungsmitglieder galt. Es erkannte zudem, dass es an der A AG liegt aufzuzeigen, dass die weiterbelasteten Kosten nicht zu tief waren.
Florian Hanslik
iusNet StR 28.02.2022

Weiterverrechnung an nahestehende Personen

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

A-2430/2019

Die A AG hat ein Neubauprojekt inklusive der Nachberechnung bereits durchgeführter Leistungen an ihre Tochtergesellschaft E AG veräussert. Strittig ist, ob die A AG der E AG die Leistungen in voller Höhe und mit dem korrekten MWST-Satz nachverrechnet hat. Leistungen an nahestehende Personen müssen grundsätzlich einem Drittvergleich standhalten. Die ESTV verneinte den Drittvergleich und erhöhte in der Folge die Entgelte um 5 %. Das BVGr vertritt teilweise eine andere Meinung und heisst die Beschwerde mehrheitlich gut.
iusNet StR 11.05.2021

Feststellung des wirklichen Werts eines Vermögenswerts bei Wertberichtigung auf einem bilanzierten "Non-valeur"

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Werden Vermögenswerte von nahestehenden Personen erworben, sind diese höchstens zum Verkehrswert zu bilanzieren. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf einem "non-valeur" sind steuerlich zu korrigieren. Jedoch obliegt es den Steuerbehörden festzustellen, welchen Wert der aktivierte Vermögenswert im Zeitpunkt des Erwerbs aufwies, wenn eine Wertberichtigung steuerlich nicht akzeptiert wird.
iusNet StR 16.03.2021

Keine geldwerte Leistung bei angemessener Gegenleistung

Rechtsprechung
Verrechnungssteuer
Es ist nicht Aufgabe der steuerpflichtigen Person, die geschäftsmässige Begründetheit nachzuweisen, sondern der Nachweis der geldwerten Leistung obliegt der Steuerbehörde. Da der Aktionär die Büroarbeiten nicht selber ausführen konnte, ist nach den Umständen der Nachweis gelungen, dass die Gesellschaft eine angemessene Gegenleistung für die Vergütung von CHF 29'400.- erhalten hat. Damit scheidet die Annahme einer geldwerten Leistung aus.
iusNet StR 02.07.2019