Weiterverrechnung an nahestehende Personen
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Die A AG bezweckt unter anderem die Erbringung von Dienstleistungen im Immobilienbereich, so insbesondere die Erstellung, den Erwerb, die Verwaltung und die Veräusserung von Liegenschaften. Sie ist seit dem 1. Januar 2011 als Mehrwertsteuerpflichtige registriert.
Die A AG erwarb im Jahr 2011 aufgrund eines Abtretungsvertrags Kaufs- und Vorkaufsrecht an sämtlichen Aktien der E AG sowie ein Kaufs- und Vorkaufsrecht an einer Liegenschaft. Daraufhin begann die A AG mit der Entwicklung eines Neubauprojekts und bezog diesbezüglich in den Jahren 2011 bis 2015 zahlreiche Leistungen von verschiedenen Leistungserbringern. Im Jahr 2015 erwarb sie die E AG zu 100 % und veräusserte ihr das Neubauprojekt. Der Baubeginn der Überbauung erfolgte noch im gleichen Jahr. Die A AG stellte der E AG rund CHF 8’895'000 inklusive CHF 599'000 MWST für die Leistungen, welche vor Baubeginn erfolgten («Projektvorleistungen») in Rechnung (E. 3.1).
Am 12. Juni 2017 erliess die ESTV eine Nachforderungsverfügung über CHF 780’000 (E. 3.2). Grund dafür war eine MWST Kontrolle im Februar 2017 betreffend der Steuerperioden 2011 bis 2015, bei der unter anderem festgestellt wurde, dass die A AG...
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