iusNet Steuerrecht

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nichtig

Keine Revision bei unterschiedlichen Ermessenszuschlägen im Bund und Kanton

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Eine in Rechtskraft erwachsene Veranlagungsverfügung der Kantons- und Gemeindesteuern kann nicht mittels Revision abgeändert werden, wenn bei der Veranlagungsverfügung der direkten Bundessteuern tiefere Ermessenszuschläge vorgenommen werden.
iusNet StR 28.06.2021

Besteuerung gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Fehlerhafte Verwaltungsakte sind in aller Regel nicht nichtig, sondern bloss anfechtbar, und sie erwachsen dementsprechend durch Nichtanfechtung in Rechtskraft. Als Nichtigkeitsgründe fallen vorab funktionelle und sachliche Unzuständigkeit der entscheidenden Behörde sowie krasse Verfahrensfehler in Betracht.
iusNet StR 24.09.2019