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Stellvertretung

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Mehrwertsteuer

Stellvertretung

Die in diesem Entscheid strittige Frage ist, ob die Beschwerdeführerin als direkte Stellvertreterin der Fluggesellschaften agierte. Sollte die Beschwerdeführerin nämlich als Vermittlerin handeln, wäre ihr nur die Provision für die verkauften Flugtickets als Umsatz zuzurechnen, wobei die Vermittlung einer von der Steuer befreiten Beförderung im Luftverkehr ebenfalls von der Steuer befreit wäre. Das Bundesverwaltungsgericht kommt dagegen zum Schluss, dass die erbrachten Dienstleistungen als steuerbare Leistungen im Sinne von Art. 18 Abs. 1 MWSTG zu qualifizieren sind.
iusNet StR 29.05.2024

Verdeckte Gewinnausschüttungen – Beweislast und (un)zulässige Noven

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Verdeckte Gewinnausschüttungen – Beweislast und (un)zulässige Noven

Das Bundesgericht hat zu prüfen, ob das kantonale Steueramt im Nachsteuerverfahren zulässigerweise geldwerte Leistungen aufgerechnet hat. Die Rechnungen der mittlerweile gelöschten Gesellschaft der Steuerpflichtigen wurden von einer Drittgesellschaft beglichen, wobei die Zulässigkeit von Noven sowie die Beweislast umstritten ist.
iusNet StR 29.05.2024

Eigenmietwert für eine leerstehende Eigentumswohnung

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Eigenmietwert für eine leerstehende Eigentumswohnung

Das Bundesgericht hat zu prüfen, ob die Steuerverwaltung des Kantons Zug zu Recht einen Eigenmietwert von Fr. 18'691.- für eine leerstehende Eigentumswohnung (samt Parkplätzen) dem Beschwerdeführer aufrechnete. Strittig ist, ob die Eigentumswohnung im Sinne von Art. 21 Abs. 1 lit. b DBG und §20 Abs. 1 lit. b StG ZG dem Beschwerdeführer für den Eigengebrauch zur Verfügung stand.
iusNet StR 29.05.2024

Auskunftsrecht

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Auskunftsrecht

Grundsätzlich verliert eine Auskunft ihre Verbindlichkeit, wenn die ESTV auf diese zurückkommt bzw. diese widerruft. Strittig und vom Bundesverwaltungsgericht zu untersuchen ist, ob nun solch eine Auskunft rechtsgültig durch die ESTV widerrufen resp. rechtsgültig in dem Sinne konkretisiert wurde. Die streitbetroffene Auskunft wurde erst nachträglich widerrufen. Dies hat zur Folge, dass sich die Beschwerdeführerin für die streitbetroffenen Steuerperioden auf die Auskunft der ESTV verlassen durfte.
iusNet StR 26.06.2024

Wochenaufenthalterstatus und Wohnsitz bei Ehegatten

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Direkte Steuern

Wochenaufenthalterstatus und Wohnsitz bei Ehegatten

Das Bundesgericht hat zu prüfen, ob die Steuerverwaltung des Kantons Zürich zu Recht davon ausgegangen ist, dass die Steuerpflichtigen ab dem 1. Januar 2018 ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in Zürich und nicht mehr im Aargau haben. Umstritten war, ob eine massgeblich veränderte Faktenlage vorhanden war, die es dem Kanton Zürich erlaubte, die Besteuerungshoheit wieder in Anspruch zu nehmen.
iusNet StR 26.06.2024

Schenkungssteuer im Konkubinat – Vermutung der Schenkungsabsicht

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Direkte Steuern

Schenkungssteuer im Konkubinat – Vermutung der Schenkungsabsicht

Das Bundesgericht hat den Schenkungswillen im Konkubinatsverhältnis zu prüfen. Es ist umstritten, ob nach der Übertragung eines Grundstückes zu hälftigem Miteigentum vom Vater des Konkubinatspartners mit Erbvorbezug (gemischte Schenkung) eine kantonalrechtlich steuerbare Schenkung an die Steuerpflichtige erfolgte.
iusNet StR 26.06.2024

Verdeckte Gewinnausschüttung beim Erwerb einer überschuldeten Gesellschaft

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Direkte Steuern

Verdeckte Gewinnausschüttung beim Erwerb einer überschuldeten Gesellschaft

Das Bundesgericht hat das Vorliegen einer geldwerten Leistung durch die Einbringung einer zu liquidierenden Gesellschaft und anschliessender unentgeltlicher Übernahme einer überschuldeten Gesellschaft zu beurteilen. Dabei wurden die Gesellschaften von denselben Aktionären beherrscht. Das Bundesgericht verneint vorliegend eine konsolidierte Betrachtungsweise der beiden Einlagen.
iusNet StR 26.06.2024

Zeitpunkt der Vorsteuerkorrektur

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Zeitpunkt der Vorsteuerkorrektur

Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob die ESTV eine Einschätzungsmitteilung zurecht widerrufen hat, um in der Folge die Vorsteuerkorrektur betreffend ein Bauprojekt wiedererwägungsweise in einer anderen Steuerperiode zu berücksichtigen. Massgebend für die definitive Vorsteuerkorrektur ist nach Ansicht des Gerichts die tatsächliche Verwendung des Bauprojekts. Die Beschwerde der Steuerpflichtigen wird gutgeheissen.
iusNet StR 26.06.2024

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