Obwohl das vorliegende Verfahren das Thema der Steueramtshilfe berührt, liegt kein Steueramtshilfeentscheid vor, sondern eine datenschutzrechtliche Streitfrage. Sind nicht direkt vom Amtshilfeverfahren betroffene Personen gleichwohl Betroffene im Sinne des Datenschutzgesetzes und hierdurch aufgrund einer generellen Informationspflicht geschützt?