Das BGr musste sich mir der Frage auseinandersetzen, wie Zahlungen aus Mitarbeiterbeteiligungen, welche A im Rahmen eine Scheidungskonvention zur Hälfte an seien Frau zahlen musste, steuerlich zu behandeln ist. Insbesondere stellt sich die Frage, ob es sich um eine Zahlung infolge Auflösung des Güterstandes oder um Unterhalt handelt.