Kapitalleistung aus beruflicher Vorsorge, DBA Thailand
Kapitalleistung aus beruflicher Vorsorge, DBA Thailand
Kapitalleistung aus beruflicher Vorsorge, DBA Thailand
A war bis am 30. April 2011 Angestellter der B AG, einer früheren Tochtergesellschaft der Schweizerischen Post. Bereits in der zweiten Hälfte des Jahres 2010 hatte er sich nach U in Thailand abgemeldet, wo er seither lebt. Die Pensionskasse Post richtete ihm per 2. Mai 2011 eine Kapitalleistung aus Vorsorge aus, wovon sie Quellensteuern einbehielt.
Das Gesuch um Rückerstattung der Quellensteuern von A wurde abgewiesen, ebenso blieb die Einsprache erfolglos. Das StRKGr BE wies die Rechtsmittel von A aber gut. Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Kt BE wies das VGr BE ab.
Nach Art. 17 DBA CH-TH können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen nur im Ansässigkeitsstaat des Empfängers besteuert werden. Vorbehalten sind indessen nach Art. 18 Abs. 2 lit. a DBA CH-TH "Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat oder einer seiner politischen Unterabteilungen oder lokalen Körperschaften oder aus einem von diesem Staat oder der politischen Unterabteilung oder lokalen Körperschaft errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für die diesem Staat oder der politischen Unterabteilung oder lokalen Körperschaft geleisteten Dienste gezahlt werden" (E. 4.1).
Die...
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