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Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Ermessensveranlagung

Kommentierung
Verrechnungssteuer

Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Ermessensveranlagung

Die Verwirkung des Anspruchs afud Rückerstrattung der Verrechnungssteuer tritt gemäss ARt. 23 Abs. 1 VStG bereits dann ein, wenn ein mit der Verrechnungssteuer belastetes Einkommen und Vermögen gegenüber der zuständigen Steuerbehörde nicht angegeben wird.
Daniel Holenstein
iusNet StR 27.08.2020

Zollfreiheit aufgrund des Freihandelsabkommens EU-Schweiz

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Zollfreiheit aufgrund des Freihandelsabkommens EU-Schweiz

Der vorliegende Streit dreht sich um die Frage, ob die Zollfreiheit auch dann besteht, wenn die Zollbehörden des Ausfuhrstaats im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens zum Schluss kommen, dass die Voraussetzungen für die zollfreie Präferenzbehandlung eigentlich gar nicht erfüllt sind. Gemäss BGer ist dies der Fall, und die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 28.09.2020

Zuwendungen aus einer Stiftung

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Zuwendungen aus einer Stiftung

Das BGr hatte zur beurteilen, ob es sich bei der Zuwendung aus einer liechtensteinischen Stiftung um steuerbares Erwerbseinkommen oder um eine einkommenssteuerfreie Schenkung handelt. Auch eine nicht direkt vom Arbeitgeber ausgerichtete Zuwendung kann als Erwerbseinkommen qualifizieren, wenn sie in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis steht.
iusNet StR 28.09.2020

Ausstandsbegehren

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Ausstandsbegehren

Auf lediglich pauschal begründete und daher unzulässige Ausstandsgesuche ist, ohne dass das Verfahren nach Art. 37 BGG durchzuführen wäre, nicht einzutreten.
iusNet StR 28.09.2020

Keine Wohnstätte am Arbeitsort

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Keine Wohnstätte am Arbeitsort

Die Vorinstanz hatte festgestellt, A habe in W/ZG keine Wohngelegenheit nachgewiesen, in der er sich über mehrere Tage hätte aufhalten können. Den gemieteten Räumlichkeiten fehle es an der Qualität einer eigenen Wohnstätte. Folglich fehle es für die Anknüpfung des Hauptsteuerdomizils am Arbeitsort bereits an einer geeigneten Wohnstätte.
iusNet StR 28.09.2020

Verweigerung einer Betriebsstätte im Ausland

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Verweigerung einer Betriebsstätte im Ausland

Die Anerkennung einer Betriebsstätte im Ausland setzt in erster Linie das Vorhandensein einer festen Geschäftseinrichtung voraus, in welcher eine substanzielle Geschäftstätigkeit ausgeübt wird. Eine private Vermögensverwaltungstätigkeit oder einfache administrative Aufgaben, die nicht direkt mit dem Unternehmenszweck in Zusammenhang stehen, stellen keine Geschäftstätigkeiten dar.
iusNet StR 28.09.2020

Umstrukturierung – Abrechnung über stille Reserven

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Umstrukturierung – Abrechnung über stille Reserven

Das BGr stellt fest, dass keine Umstrukturierung vorliegt, weil kein (Teil-)Betrieb im steuerrechtlichen Sinne auf die übernehmende D AG übertragen worden ist. Ein einzelnes Aktivum vermag den Tatbestand nicht zu begründen. Die blosse Verwaltung und/oder der Handel mit Liegenschaften genügen im Normalfall dem Betriebserfordernis nicht.
iusNet StR 28.09.2020

Die Heiratsstrafe

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Die Heiratsstrafe

Das BGr kann Bundeserlasse grundsätzlich auf ihre Verfassungskonformität überprüfen, wobei Bundesgesetze und Völkerrecht für das BGr und die anderen rechtsanwendenden Behörden aber auch dann massgebend (Art. 190 BV) sind, sollten sie sich als verfassungswidrig erweisen. Es herrscht ein Anwendungsgebot.
iusNet StR 29.09.2020

Bilanzänderung bei Forderungsverzicht

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Bilanzänderung bei Forderungsverzicht

Die Steuerpflichtige wollte nach Einreichung der Steuererklärung eine Bilanzänderung vornehmen, um einen Forderungsverzicht rückgängig zu machen. Das BGr hatte zu beurteilen, ob ein auf Sachumständen basierender entschuldbarer Irrtum vorlag oder ob die Steuerpflichtige die Bilanzänderung erst unter dem Eindruck der Veranlagungsverfügung zwecks Steuerersparnis hatte vornehmen wollen.
iusNet StR 22.10.2020

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