Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts bei der Besteuerung privater Kapitalgewinne auf Liegenschaften
Der vorliegende Fachbeitrag untersucht die aktuelle bundesgerichtliche Rechtsprechung zum gewerbsmässigen Liegenschaftshandel. Die jüngsten Entscheidungen haben den rechtlichen Rahmen für die steuerliche Behandlung von Liegenschaftsgeschäften verändert. Die Betonung einer umfassenden Bewertung der Umstände sowie die Berücksichtigung verschiedener Aspekte wie der Finanzierungsstruktur und dem Verhalten der Beteiligten haben eine komplexe und nuancierte Rechtsprechung hervorgebracht.
Anfechtung einer Ermessenseinschätzung im Nachsteuerverfahren
Das Bundesgericht prüft, ob die Steuerpflichtigen ihre Pflichten zur Anfechtung einer Ermessenseinschätzung im Nachsteuerverfahren erfüllt haben. Es ist umstritten, ob die Einschätzung nach pflichtgemässem Ermessen offensichtlich unrichtig erfolgte bzw. die Vorinstanz den Sachverhalt offensichtlich unrichtig feststellte.
Nebenberuflicher Beteiligungshandel als selbständige Erwerbstätigkeit
Das Bundesgericht hat zu beurteilen, ob die Veräusserung einer Beteiligung einen steuerfreien Kapitalgewinn oder steuerbares Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit – konkret einen nebenberuflichen Beteiligungshandel – darstellt. Dabei würdigt das Bundesgericht insbesondere das Eingehen von unternehmerischen Risiken sowie die systematische Herangehensweise.
Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit durch unterpreisigen Aktienkauf?
In diesem aktuellen Entscheid setzte sich das Bundesgericht damit auseinander, ob beim Erwerb von Aktien von einer Drittperson zu einem Vorzugspreis, eine steuerlich relevante, durch Dritte erbrachte Leistung im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis vorliegt und damit eine einkommenssteuerrechtliche Aufrechnung erfolgt.
Beschwerdelegitimation der getrennt lebenden Ehegattin
Das Bundesgericht prüft, ob das Kantonsgericht des Kantons Luzern zu Recht auf die von der Beschwerdeführerin erhobene Beschwerde zur direkten Bundessteuer sowie auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde zu den Staats- und Gemeindesteuern wegen fehlenden schutzwürdigen Interesses nicht eingetreten ist. Zu prüfen war ihre Rechtsmittelbefugnis im vorinstanzlichen Verfahren.
Kein schützenswertes Interesse an Beschwerde gegen Einbuchung einer Minusreserve
Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten setzt voraus, dass sich die Situation der beschwerdeführenden Person durch den Ausgang des Verfahrens verbessern würde.
Im vorliegenden Fall prüft das Bundesverwaltungsgericht, ob der von der Beschwerdeführerin angebotene Ponyreitkurs für Kinder ab drei Jahren mit Elternbegleitung eine von der Schweizer MWST ausgenommene Bildungsleistung darstellt. Die Richter kommen zum Schluss, dass das Erlebnis im Vordergrund stehe. Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Beschwerdeführer qualifiziert die ins Zollinland verbrachten Waren als Übersiedlungsgut. Da notwendige Unterlagen fehlten, wurde das Übersiedlungsgut lediglich provisorisch veranlagt. Innerhalb der gesetzten Frist können die für die Steuerbefreiung notwendigen Dokumente beigebracht werden. Diese wurden jedoch nicht rechtzeitig eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, dass die provisorische Veranlagung korrekter Weise definitiv wurde und die Einfuhrsteuer entstanden ist. Die Beschwerde wird abgewiesen.
Das Bundesgericht hat zu prüfen, ob dem Steuerpflichtigen eine Nachfrist zur Rekursbegründung anzusetzen ist. Es ist umstritten, ob eine Praxisänderung des Verwaltungsgerichts im Rahmen der Steuerharmonisierung zulässig oder gar geboten war und ob das kantonale Recht die Nachfristansetzung vorschreibt.
Das Bundesgericht beschäftigt sich in diesem aktuellen Entscheid mit der Frage nach dem steuerrechtlichen Wohnsitz von Wochenaufenthaltern. Es befasst sich insbesondere mit der Entkräftung der natürlichen Vermutung zugunsten des Lebensmittelpunktes und der dieser zugrunde liegenden Beweiswürdigung.