Zulässigkeit der Einzelfallbetrachtung beim Wert vor 20 Jahren
Das Bundesgericht geht der Frage nach, ob vom statistischen Wert vor 20 Jahren im Zusammenhang mit den Gestehungskosten bei der Grundstückgewinnsteuer im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung abgewichen werden darf. Zudem stellt sich die Frage, ob eine unentgeltliche Nutzungsübertragung bei den Gestehungskosten zu berücksichtigen ist oder nicht.
Steuerrechtlicher Wohnsitz bei vorübergehender Trennung eines Konkubinats
Das Bundesgericht stellt fest, dass der Beschwerdeführer seinen steuerrechtlichen Wohnsitz per Ende 2016 weiterhin im Kanton Zürich hatte. Die vorübergehende Trennung von seinem Konkubinatspartner und der Umzug in den Kanton Schwyz führten nicht zu einer Verschiebung des objektiven Lebensmittelpunkts.
Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob die angewandte Methode zur Berechnung der Vorsteuerabzugskürzung sachgerecht ist. Das Gericht findet in seinem Urteil keine Anhaltspunkte, dass die ESTV pflichtwidrig vorgegangen ist. Die Beschwerde wird abgewiesen.
Verlustverrechnung für Unternehmen soll auf zehn Jahre ausgedehnt werden
Die Verlustverrechnungsperiode soll für Unternehmen von bisher sieben auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Der Bundesrat hat hierfür die gesetzlichen Anpassungen ausgearbeitet und an seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 die Vernehmlassung eröffnet.
Bindungswirkung von (Steuer-)Rulings bei offensichtlicher geldwerter Leistung
Das Bundesgericht stellt fest, dass der im Ruling geschilderte Sachverhalt eine offensichtliche geldwerte Leistung enthält, weshalb die erteilte Auskunft offensichtlich unrichtig und damit nicht bindend war. Bedeutung und Tragweite von Rulings sind mittels Auslegung – wie empfangsbedürftige Willenserklärungen – zu ermitteln.
Steuerliche Behandlung von (Nach-)Zahlungen aus Sportverträgen im Ausland
Das Bundesgericht prüft, ob die Zahlungen aus einer Auflösungsvereinbarung eines (Sport-)Arbeitsvertrages dem Steuerpflichtigen vollumfänglich im Zeitpunkt der Zahlung zugeflossen waren und ob resp. unter welchem Titel sie aus abkommensrechtlicher Sicht in der Schweiz überhaupt steuerpflichtig sind.
Der Beschwerdeführer reichte erst im Beschwerdeverfahren die geforderten Akten für die Berechnung der geschuldeten Steuer ein. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, dass er dadurch seine Mitwirkungspflichten verletzt. In seinem Urteil erörtert das Gericht, was genau unter diesen Mitwirkungspflichten zu verstehen ist.
Das Bundesgericht prüft in seinem Urteil, ob eine Beschwerdelegitimation für absolut verjährte Kalenderjahre besteht. Dies verneint das Bundesgericht in seinem Urteil. Eine Beschwerdelegitimation wird erst für die nach dem Entscheid der Vorinstanz eingetretene Verjährung bejaht. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen.
Hinterziehung der Gewinnsteuer durch geschäftsmässig nicht begründete Aufwände
Auch wenn die Eidgenössische Steuerverwaltung die besondere Steueruntersuchung nicht gegen die beschuldigte Gesellschaft, sondern gegen deren einzigen Verwaltungsrat geführt hat, dürfen die in der Untersuchung gegen den Verwaltungsrat erhobenen Beweise im Hinterziehungsverfahren gegen die juristische Person verwertet werden.
Liegenschaftsverkauf mit einer nachträglichen Schenkung
Das Bundesgericht prüft die Massgeblichkeit von nachträglich vereinbarten Schenkungsurkunden im Zusammenhang mit Grundstückübertragungen. Vorliegend wurden Kaufverträge mit einem Verkaufspreis abgeschlossen, der Kaufpreis wurde anschliessend aber mittels Schenkungsurkunden erlassen.