Steuerrechtlicher Wohnsitz bei vorübergehender Trennung eines Konkubinats
Steuerrechtlicher Wohnsitz bei vorübergehender Trennung eines Konkubinats
Steuerrechtlicher Wohnsitz bei vorübergehender Trennung eines Konkubinats
Die Lebenspartner A. und B. sind Miteigentümer (848/1'000 und 152/1'000) einer 4.5-Zimmer-Wohnung im Kanton Zürich, welche sie bis zur Steuerperiode 2016 bewohnten. Am 31. Oktober 2016 meldete sich A. schriftenpolizeilich im Kanton Zürich ab und im Kanton Schwyz an. Für die Steuerperiode 2016 reichte A. im Kanton Zürich eine Kopie der Steuererklärung des Kantons Schwyz ein.
Das Steueramt des Kantons Zürich verlangte weitere Unterlagen zwecks Überprüfung des steuerrechtlichen Wohnsitzes für die Steuerperiode 2016. A. kam dieser Auflage nach. Das Steueramt des Kantons Zürich beanspruchte die Steuerhoheit für 2016 und veranlagte A. dementsprechend. Die kantonalen Rechtsmittel wurden abgewiesen.
A. führt Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim BGr. Er beantragt im Wesentlichen, die drohende interkantonale Doppelbesteuerung sei zu vermeiden.
Das BGr legt seinem Urteil den vorinstanzlich festgestellten Sachverhalt zugrunde (Art. 105 Abs. 1 BGG). Von den tatsächlichen Grundlagen weicht es nur ab, wenn diese offensichtlich unrichtig sind oder auf einer Rechtsverletzung im Sinne von Art. 95 BGG beruhen und der Mangel...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.