Versandhandelsunternehmen werden somit ab 2019 steuerpflichtig, wenn sie mit einfuhrsteuerfreien Kleinsendungen mindestens einen Umsatz von Fr. 100‘000 pro Jahr erzielen.
Anpassung des Beteiligungsabzugs im Zusammenhang mit der Ausweitung des Too-big-to-fail-Regimes
Um die Ziele der Too-big-to-fail-Gesetzgebung zu unterstützen, wird die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei der Konzernobergesellschaft systemrelevanter Banken punktuell angepasst
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 18. Januar 2019 das Rundschreiben «Merkblätter und DBA-Übersichten für die Quellensteuer» publiziert.
Das Steuerinformationsabkommen zwischen der Schweiz und Brasilien ist am 4. Januar 2019 in Kraft getreten. Die Bestimmungen des Abkommens werden ab dem 1. Januar 2020 angewendet.
Der Bundesrat hat am 16. Januar 2019 beschlossen, die Steuervorlage und AHV-Finanzierung (STAF, vormals SV17) am 19. Mai 2019 zur Abstimmung zu bringen, sofern das Referendum erfolgreich ergriffen wurde.
Das Bundesgericht hat die Volksabstimmung über die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» vom 28. Februar 2016 aufgehoben. Der Bundesrat wartet die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung ab. Gestützt auf das schriftliche Urteil wird er das weitere Vorgehen so rasch wie möglich festlegen und die Schlussfolgerungen ziehen
Entwürfe der Praxisfestlegungen der Hauptabteilung MWST
Die ESTV publizierte am 11. April 2019 neue oder überarbeitete Entwürfe, welche dem Konsultativgremium sowie den interessierten Kreisen zur Praxis-Konsultation unterbreitet werden.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. April 2019 Verordnungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) in die Vernehmlassung geschickt.