Der Bundesrat hat am 16. Januar 2019 beschlossen, die Steuervorlage und AHV-Finanzierung (STAF, vormals SV17) am 19. Mai 2019 zur Abstimmung zu bringen, sofern das Referendum erfolgreich ergriffen wurde.
Das Steuerinformationsabkommen zwischen der Schweiz und Brasilien ist am 4. Januar 2019 in Kraft getreten. Die Bestimmungen des Abkommens werden ab dem 1. Januar 2020 angewendet.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 18. Januar 2019 das Rundschreiben «Merkblätter und DBA-Übersichten für die Quellensteuer» publiziert.
Earn-out-Klausel als steuerbare Abgangsentschädigung ausgestaltet
Eine vertraglich vereinbarte Earn-out Klausel stellt nach Ansicht des Bundesgerichts eine steuerbare Abgangsentschädigung dar und ist kein steuerfreier Kapitalgewinn.
Earn-Out Klausel – steuerbare Abgangsentschädigung oder steuerfreier Kapitalgewinn
Eine vertraglich vereinbarte Earn-out Klausel stellt nach Ansicht des Bundesgerichts eine steuerbare Abgangsentschädigung dar und ist kein steuerfreier Kapitalgewinn.
Überspitzter Formalismus beim Nichteintreten auf eine Einsprache
Die Beweislast für die rechtzeitige Einspracheerhebung obliegt grundsätzlich der Beschwerdeführerin und erstreckt sich auch auf die für die Fristwahrung erforderliche Begründung der Einsprache. Sie darf sich aber auf eine Eingangsbestätigung der Steuerverwaltung verlassen und hat mit deren Vorlegen ihre Beweislast erfüllt.
Abzugsfähigkeit von Unterstützungsbeiträge an Personen im Ausland
Bei unterstützungsbedürftigen Personen im Ausland unterliegen der Nachweis der finanziellen Abhängigkeit und die im Ausland gezahlten Beträge besonders strengen Bedingungen.
Urteilsunfähigkeit des Beschwerdeführers in einem Amtshilfeverfahren
Der Beschwerdeführer beanstandete die vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung nicht, wonach keine Umstände vorliegen, aufgrund derer von einer Altersschwäche oder Altersdemenz auszugehen ist. Es liegt deshalb kein besonders bedeutender Fall i.S. einer Verletzung des rechtlichen Gehörs vor. Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde ein.