Das Bundesgericht überprüft die Vereinbarkeit der Praxis zum «wirtschaftlichen Neubau» im Zusammenhang mit Totalsanierungen, Um- oder Ausbauten von neu erworbenen Liegenschaften mit dem Wortlaut von Art. 32 Abs. 2 DBG.
Welche Praxis gilt betreffend die Vereinbarkeit des «wirtschaftlichen Neubaus» im Zusammenhang mit Totalsanierungen, Um- oder Ausbauten von neu erworbenen Liegenschaften. Das Bundesgericht nimmt im vorliegenden Entscheid dezidiert Stellung
Auch wenn ein bestehendes Objekt einer Liegenschaft ersetzt wird, kann aus steuerlicher Sicht ein wirtschaftlicher Neubau vorliegen, womit die damit zusammenhängenden Kosten aus einkommenssteuerlicher Sicht nicht zum Abzug zugelassen werden.