Abzugsfähigkeit von Anwalts- und Gerichtskosten
Abzugsfähigkeit von Anwalts- und Gerichtskosten
Abzugsfähigkeit von Anwalts- und Gerichtskosten
Die Ehegatten A deklarierten in der Steuererklärung 2012 einen Verlust aus selbständiger Tätigkeit des Ehemannes in der Höhe von CHF 5'907.-- sowie unter dem Titel "Vermögensverwaltungskosten" Gerichtskosten im Gesamtbetrag von CHF 4'000.--. Mit Verfügungen vom 24. März 2016 verweigerte die KStV BL die beiden Abzüge. Die dagegen erhobenen Einsprachen waren ebenso erfolglos wie ein Rekurs und eine Beschwerde an das Steuer- und Enteignungsgericht BL. Auch die dagegen erhobene Beschwerde wies das KGr BL ab.
Unter den Begriff der selbständigen Erwerbstätigkeit fällt allgemein jede Tätigkeit, bei der ein Unternehmer auf eigenes Risiko, unter Einsatz von Arbeit und Kapital, in einer frei gewählten Organisation und mit der Absicht der Gewinnerzielung am Wirtschaftsverkehr teilnimmt. An der Absicht der Gewinnerzielung fehlt es, wenn eine Tätigkeit aus blosser Liebhaberei betrieben wird. Eine selbst mehrjährige Verlusterzielung reicht für sich allein noch nicht aus, um eine Tätigkeit als Liebhaberei zu qualifizieren. Bringt eine Tätigkeit aber auf die Dauer nichts ein, stellt dies ein deutliches Indiz dafür dar, dass es an der Gewinnerzielungsabsicht fehlt. Führt ein...
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