Gewichtungsmethode bei der internationalen Steuerausscheidung
Gewichtungsmethode bei der internationalen Steuerausscheidung
Gewichtungsmethode bei der internationalen Steuerausscheidung
Die Ehegatten A und B wohnen im Kt ZH. Sie verfügen in verschiedenen Kantonen und in den USA über diverse Liegenschaften und erwarben am 10. Oktober 2016 eine Farm in den USA mit einem Ertragswert von CHF 1.7 Mio. Diese Farm führten sie in der Steuerausscheidung auf, schieden sie aber vollumfänglich von der zürcherischen Besteuerung aus und berücksichtigten sie nur bei der Satzbestimmung.
Das KStA ZH schlug die erst im Laufe des Jahres 2016 erworbene Farm pro rata temporis für die Zeit ab 1. Januar bis zum Kauf am 10. Oktober dem im Kt. ZH steuerbaren Vermögen zu. Das angerufene StRGr hiess den Rekurs der Steuerpflichtigen gut, weil dem Entscheid für die Aufteilung des Vermögenssteuerwertes der US Farm die rechtliche Grundlage fehle. Gegen diesen Rekursentscheid erhob das KStA ZH am 2.10.2019 Beschwerde. Das VGr ZH hiess diese gut. Mit Beschwerde ans BGr beantragten A und B die Bestätigung des Entscheides des StRGr ZH.
Das BGr erwägt, dass für die zu beantwortende Frage ausschliesslich kantonales Recht anzuwenden ist, weil weder das DBA CH-USA noch das StHG Regeln zur Steuerausscheidung für die Vermögenssteuer im internationalen Verhältnis enthalten. § 5 Abs. 1...
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