Voraussetzungen für ein Nachsteuerverfahren
Voraussetzungen für ein Nachsteuerverfahren
Voraussetzungen für ein Nachsteuerverfahren
D hatte es versäumt, seine Steuererklärung fristgerecht einzureichen und wurde für die Jahre 2011 bis 2013 nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt. Er reichte daraufhin Steuererklärungen für die entsprechenden Steuerperioden ein, was das KStA NE dazu veranlasste, ein Nachsteuerverfahren einzuleiten, da das steuerbare Einkommen aus der unselbständigen Erwerbstätigkeit höher war als das nach Ermessen geschätzte steuerbare Einkommen.
Das BGr musste aufgrund der erhobenen Beschwerde die Frage klären, ob die Voraussetzungen für ein ordentliches Nachsteuerverfahren erfüllt sind (E. 4) und ob das Nachsteuerverfahren korrekt abgewickelt worden ist (E. 5).
Der BGr erinnert zunächst daran, dass das Nachsteuerverfahren zugunsten der Steuerverwaltung das Gegenstück zur Revision zugunsten des Steuerpflichtigen bildet. Die Nachsteuer ist nur an objektive Voraussetzungen geknüpft: (i) die Veranlagung ist zu Unrecht unterblieben oder (ii) eine rechtskräftige Veranlagung ist unvollständig.
Zudem wird vorausgesetzt, dass eine neue Tatsache vorliegt, welche der Steuerbehörde nicht bekannt war. Diese kann sich aufgrund von Tatsachen oder Beweismittel ergeben, die zum...
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