Überhöhte Zinsen bei einem partiarischen Darlehen
Überhöhte Zinsen bei einem partiarischen Darlehen
Überhöhte Zinsen bei einem partiarischen Darlehen
Die X GmbH ist in eine AG umgewandelt worden, wobei das Partizipationskapital aufgelöst wurde. Neu gewähren die bisherigen Inhaber der PS, nämlich die Muttergesellschaft Y GmbH mit Sitz in Deutschland, sowie verschiedene Familienmitglieder der Familie A mit Wohnsitz in Deutschland, der X AG ein mit 7% verzinstes partiarisches Darlehen.
Die ESTV führte für die Jahre 2010 bis 2014 eine Revision durch und prüfte die Darlehen. Sie vertrat den Standpunkt, dass jener Teil der Zinsen, welcher über dem im Rundschreiben der ESTV festgehaltenen Höchstzinssatz liege, als geldwerte Leistung der VSt von 35% unterliege, sofern die X AG nicht nachweise, dass die Zinsen einem Drittvergleich standhielten. Die X AG machte geltend, partiarische Darlehen unterschieden sich von klassischen Darlehen dadurch, dass die dem Darleiher zustehende Vergütung vom Erfolg eines Unternehmens oder eines bestimmten Geschäfts des Borgers abhänge. Der Darleiher übernehme somit einen Teil des unternehmerischen Risikos. Zudem seien die (obligationenrechtlichen) Höchstzinsvorschriften auf partiarische Darlehen nicht anwendbar. Im Rahmen der Restrukturierung sei das PS Kapital abgeschafft und in partiarische...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.