iusNet Steuerrecht

Schulthess Logo

Steuerrecht > Stichwortverzeichnis > Geldwerte Leistung

geldwerte Leistung

Verdeckte Gewinnausschüttung beim Erwerb einer überschuldeten Gesellschaft

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das Bundesgericht hat das Vorliegen einer geldwerten Leistung durch die Einbringung einer zu liquidierenden Gesellschaft und anschliessender unentgeltlicher Übernahme einer überschuldeten Gesellschaft zu beurteilen. Dabei wurden die Gesellschaften von denselben Aktionären beherrscht. Das Bundesgericht verneint vorliegend eine konsolidierte Betrachtungsweise der beiden Einlagen.
iusNet StR 26.06.2024

Bindungswirkung von (Steuer-)Rulings bei offensichtlicher geldwerter Leistung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das Bundesgericht stellt fest, dass der im Ruling geschilderte Sachverhalt eine offensichtliche geldwerte Leistung enthält, weshalb die erteilte Auskunft offensichtlich unrichtig und damit nicht bindend war. Bedeutung und Tragweite von Rulings sind mittels Auslegung – wie empfangsbedürftige Willenserklärungen – zu ermitteln.
iusNet StR 29.08.2023

Berechnung der verdeckten Gewinnausschüttung bei einem unterpreislichen Verkauf einer Liegenschaft an den Gesellschafter.

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die A GmbH verkaufte ihrem einzigen Gesellschafter eine Wohnung unter dem Verkehrswert. Bei der Berechnung der verdeckten Gewinnausschüttung darf eine hypothetische Maklerprovision nicht schmälernd berücksichtigt werden.
IusNet StR 24.07.2023

Private Reisen gehören nicht zum geschäftsmässig begründeten Aufwand

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das Bundesgericht bestätigt, dass Familienferien keine geschäftsmässig begründeten Ausgaben darstellen und nicht vom Gewinn abgezogen werden können, da es keinen Beweis dafür gibt, dass diese Leistungen auch Dritten gewährt worden wären. Daher stellt die Übernahme dieser Kosten eine verdeckte Gewinnausschüttung dar.
iusNet StR 27.06.2023

Die Besteuerung geldwerter Leistungen einer Beteiligung beim Gesellschafter

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Der Beschwerdeführer hatte die Aufrechnung von geldwerten Leistungen seiner 100%-Beteiligung bestritten. Dabei beurteilt das Bundesgericht einerseits die Beweislastverteilung, andererseits würdigt es die pauschalen Ausführungen des Beschwerdeführers.
iusNet StR 24.04.2023

Der Zeitpunkt der Besteuerung eines simulierten Darlehens

Rechtsprechung
Direkte Steuern

SB.2021.00102, SB.2021.00103

Das VGr setzt sich einerseits mit der Frage auseinander, ob es sich beim vorliegenden Aktionärsdarlehen um ein simuliertes Darlehen handelt und prüft in diesem Zusammenhang auch, welcher Steuerperiode das simulierte Darlehen hinzuzurechnen ist.
iusNet StR 29.08.2022

Keine Praxisänderung bei Verjährung der Nachentrichtung der Verrechnungssteuer

Rechtsprechung
Verrechnungssteuer
Direkte Steuern
Das Nebeneinander der Verjährungsfristen von Art. 17 VStG und Art. 11 f. VStR beruht auf einem bewussten Entscheid des Gesetzgebers. Es wäre daher am Gesetzgeber, die Vereinheitlichung der Verjährungsregeln vorzunehmen, sollte er dies wünschen.
iusNet StR 28.03.2022

Zurechnung der geldwerten Leistung bei Substanzentnahme im Rahmen einer Veräusserung einer Gesellschaft

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Es stellt sich die Frage, wer der Empfänger einer geldwerten Leistung ist, wenn im Zusammenhang mit einer Veräusserung der Gesellschaft dieser durch den Gesellschafter vorgängig Substanz entzogen wird und die Substanzentnahme den Kaufpreis der veräusserten Gesellschaft beeinflusst.
iusNet StR 26.07.2021

Kein Aufrechnungsmechanismus von geldwerten Leistungen bei rechtskräftig festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Verdeckte Gewinnausschüttungen einer Gesellschaft führen beim Gesellschafter nicht zu einem Aufrechnungsmechanismus der geldwerten Leistung. Jedoch ist der Gesellschafter beweispflichtig, dass keine geldwerte Leistung vorliegt.
iusNet StR 11.05.2021

Zeitpunkt der Aufrechnung von geldwerten Leistungen bei Gesellschafterdarlehen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Gesellschafterdarlehen sind als geldwerte Leistung beim Empfänger aufzurechnen, wenn der Rückzahlungswille entfällt. Solange der Rückzahlungswille durch den Gesellschafter gegen aussen sichtbar kundgetan wird, kann nicht vorgebracht werden, der Rückzahlungswille sei schon früher entfallen.
iusNet StR 28.04.2021

Seiten