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Steuerrecht > Stichwortverzeichnis > Geldwerte Leistung

geldwerte Leistung

Kein Aufrechnungsmechanismus von geldwerten Leistungen bei rechtskräftig festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Verdeckte Gewinnausschüttungen einer Gesellschaft führen beim Gesellschafter nicht zu einem Aufrechnungsmechanismus der geldwerten Leistung. Jedoch ist der Gesellschafter beweispflichtig, dass keine geldwerte Leistung vorliegt.
iusNet StR 11.05.2021

Zeitpunkt der Aufrechnung von geldwerten Leistungen bei Gesellschafterdarlehen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Gesellschafterdarlehen sind als geldwerte Leistung beim Empfänger aufzurechnen, wenn der Rückzahlungswille entfällt. Solange der Rückzahlungswille durch den Gesellschafter gegen aussen sichtbar kundgetan wird, kann nicht vorgebracht werden, der Rückzahlungswille sei schon früher entfallen.
iusNet StR 28.04.2021

Aufrechnung geldwerte Leistung

Rechtsprechung
Direkte Steuern

2C_461/2020

Zwar besteht in sog. zweidimensionalen Sachverhalten kein eigentlicher Aufrechnungsmechanismus; doch hat in Abweichung von den üblichen Beweislastregeln ein Gesellschafter, der gleichzeitig Organ und/oder beherrschender Anteilsinhaber ist, Bestand und Höhe einer geldwerten Leistung detailliert zu bestreiten.
iusNet StR 29.03.2021

Geldwerte Leistung aus Anschaffung und privater Nutzung eines Flugzeuges der eigenen Flugschule

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Für den Umfang einer geldwerten Leistung aus der Anschaffung und dem Betrieb eines Schulflugzeuges durch die eigene GmbH, welches hauptsächlich für private Zwecke genutzt wird, sind die effektiven Eigentumsverhältnisse erheblich.
iusNet StR 26.10.2020

Aufrechnung einer Vermittlungsprovision auf Stufe des Alleinaktionärs

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Auch wenn das BGr in einem die Gesellschaft betreffenden Urteil das Vorliegen einer geldwerten Leistung verneinte, ist die vom Alleinaktionär vereinnahmte Provision aus der Vermittlung von Hypothekardarlehen bei diesem als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit aufzurechnen.
iusNet StR 29.06.2020

Geldwerte Leistung durch die Verbuchung eines bereits zurückbezahlten Aktionärsdarlehens

Rechtsprechung
Verrechnungssteuer
Die Verbuchung eines bereits zurückbezahlten Aktionärsdarlehens stellt eine Entreicherung der Gesellschaft dar. Dem Aktionär und Darlehensgeber wird ein durch diese Rückzahlung nicht geschmälerter Anspruch auf Bezahlung des genannten Saldos eingeräumt, was eine geldwerte Leistung darstellt.
iusNet StR 29.06.2020

Vorliegen einer geldwerten Leistung bei Aktionärsdarlehen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Ist mit einer Rückzahlung eines Darlehens nicht zu rechnen, weil ein solches nach dem Willen der Parteien nicht gewollt oder die Rückerstattung der erbrachten Leistung nicht beabsichtigt ist, wird die äussere Form des Darlehens nur simuliert, d.h. bloss zum Schein gewählt oder gewahrt, und handelt es sich bei der Zuwendung nicht um Fremdkapital.
iusNet StR 29.10.2019

Geldwerte Leistung Verkauf eines Chalets an nahestehende Personen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das BGr bestätigt das Vorliegen einer geldwerten Leistung beim Verkauf eines Chalets durch eine Aktiengesellschaft zu einem Vorzugspreis an die Kinder des Aktionärs.
iusNet StR 02.07.2019

Keine geldwerte Leistung bei angemessener Gegenleistung

Rechtsprechung
Verrechnungssteuer
Der ungewöhnliche Charakter der Leistung, insbesondere das Missverhältnis zwischen der gewährten Leistung und der erhaltenen Gegenleistung, muss für die handelnden Gesellschaftsorgane erkennbar gewesen sein. Die Prüfung ob eine geldwerte Leistung vorliegt, erfolgt einzig aus Sicht der leistenden Gesellschaft und nicht aus jener des Leistungsempfängers.
iusNet StR 02.07.2019

Keine Revision aufgrund eines späteren Urteils

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Aus dem Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung ergibt sich weder ein Gebot, zunächst die Gesellschaft und erst danach den Beteiligten zu veranlagen, noch folgt daraus automatisch das Gebot einer Anpassung der zuerst getroffenen Veranlagung, wenn im zweitveranlagenden Kanton (der Gesellschaft oder des Beteiligten) eine abweichende Beurteilung resultiert.
iusNet StR 02.07.2019

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