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geldwerte Leistung

Geldwerte Leistung aus Anschaffung und privater Nutzung eines Flugzeuges der eigenen Flugschule

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Bei der Beurteilung, in welchem Umfang eine geldwerte Leistung bei der Anschaffung und dem Betrieb eines Schulflugzeuges durch die eigene GmbH vorliegt, ist in erster Linie entscheidend, ob die GmbH effektiv Eigentümerin des Flugzeuges ist. Ist sie dies nicht, stellt die Aktivierung einen Nonvaleur dar, welcher in vollem Umfang eine geldwerte Leistung an den Anteilsinhaber qualifiziert.
iusNet StR 26.10.2020

Aufrechnung einer Vermittlungsprovision auf Stufe des Alleinaktionärs

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Eine Gesellschaft hat vom Alleinaktionär diejenigen Gewinne herauszuverlangen, die der Natur nach der Gesellschaft zustehen. Tut sie dies nicht, erbringt sie eine geldwerte Leistung. Im vorgängig ergangenen Urteil, das die Gesellschaft betraf, verneinte das BGr das Vorliegen einer geldwerten Leistung mit der Begründung, es liege kein genügend enger Zusammenhang zu den üblichen Betätigungsfeldern der Gesellschaft vor. Unbestritten war, dass der Alleinaktionär eine Vermittlungsprovision bezog, welche bei ihm aufzurechnen war.
iusNet StR 29.06.2020

Geldwerte Leistung durch die Verbuchung eines bereits zurückbezahlten Aktionärsdarlehens

Rechtsprechung
Verrechnungssteuer
Die A Immobilien AG wies per Ende 2005 in ihrer Jahresrechnung ein (Aktionärs-) Darlehenssaldo von CHF 188'022'941.53 aus, obwohl die dieser Verbuchung zugrunde liegenden Kredite bereits am Tag der Gewährung zumindest weitgehend zurückgezahlt worden waren. Durch die Verbuchung eines dem Aktionär durch eine verbundene Gesellschaft bereits zurückbezahlten Aktionärsdarlehens räumt die Gesellschaft dem Aktionär einen durch diese Rückzahlung nicht geschmälerten Anspruch ein.
iusNet StR 29.06.2020

Vorliegen einer geldwerten Leistung bei Aktionärsdarlehen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung liegt bei einem Aktionärsdarlehen eine geldwerte Leistung vor, wenn das gewährte Darlehen durch den Gesellschaftszweck nicht abgedeckt oder im Rahmen der gesamten Bilanzstruktur ungewöhnlich ist, weiter bei fehlender Bonität des Schuldners oder dann, wenn keine Sicherheiten und keine Rückzahlungsverpflichtungen bestehen, die Darlehenszinsen nicht bezahlt, sondern dem Darlehenskonto laufend belastet werden und schriftliche Vereinbarungen fehlen.
iusNet StR 29.10.2019

Geldwerte Leistung Verkauf eines Chalets an nahestehende Personen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das BGr bestätigt das Vorliegen einer geldwerten Leistung beim Verkauf eines Chalets durch eine Aktiengesellschaft zu einem Vorzugspreis an die Kinder des Aktionärs. Für einen solchen Fall präzisiert es zudem die Methode zur Berechnung des Betrags der geldwerten Leistung.
iusNet StR 02.07.2019

Keine geldwerte Leistung bei angemessener Gegenleistung

Rechtsprechung
Verrechnungssteuer
Es ist nicht Aufgabe der steuerpflichtigen Person, die geschäftsmässige Begründetheit nachzuweisen, sondern der Nachweis der geldwerten Leistung obliegt der Steuerbehörde. Da der Aktionär die Büroarbeiten nicht selber ausführen konnte, ist nach den Umständen der Nachweis gelungen, dass die Gesellschaft eine angemessene Gegenleistung für die Vergütung von CHF 29'400.- erhalten hat. Damit scheidet die Annahme einer geldwerten Leistung aus.
iusNet StR 02.07.2019

Keine Revision aufgrund eines späteren Urteils

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Der Beschwerdeführer beantragte die Revision seiner Veranlagung, da der zweitveranlagende Kanton (seiner Gesellschaft) einen Aufwand anerkannt, welcher bei ihm als geldwerte Leistung aufgerechnet worden war. Das BGr verneint das Vorliegen eines Revisionsgrundes, da das im zweitveranlagenden Kanton ergangen Urteil die rechtliche Würdigung des Sachverhalts betrifft. Die rechtliche Würdigung oder eine falsche Würdigung von Tatsachen ist selbst keine Tatsache, die eine Revision rechtfertigt.
iusNet StR 02.07.2019

Überhöhte Zinsen bei einem partiarischen Darlehen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das BVGr erachtete die von der X AG an ihre Darleiherinnen bezahlten Zinsen von 7% auf einem partiarischen Darlehen im Vergleich zum anwendbaren ESTV Rundschreiben zu den Höchstzinssätzen als überhöht, wodurch die Gesellschaft entreichert wurde. In jenem Umfang, in dem die von der X AG bezahlten Zinsen die Zinsen gemäss ESTV Rundschreiben übersteigen, stellen sie geldwerte Leistungen an die Darleiherinnen dar, auf denen die Verrechnungssteuer geschuldet ist.
iusNet StR 21.06.2019

Hinterziehung durch faktischen Geschäftsführer

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die vom faktischen Geschäftsführer veranlassten geldwerten Leistungen stellen bei diesem einen Reinvermögenszugang dar und sind steuerbar. Hat er diese nicht deklariert, obschon er ihre Steuerbarkeit erkannt hatte, hat er vorsätzlich Steuern hinterzogen. Die Verurteilung wegen Urkundenfälschung und Steuerbetrug aufgrund desselben Sachverhalts wirkt sich strafmindernd aus.
iusNet StR 29.04.2019

Aufrechnung einer geldwerten Leistung aus fiktivem Darlehen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Es bestand Uneinigkeit darüber, ob die vom Beschwerdeführer gehaltene Gesellschaft eine Beteiligung lediglich treuhänderische übertragen erhalten hat. Die Steuerverwaltung stützte sich im Wesentlichen auf einen Vereinbarungsentwurf, welcher ausdrücklich die treuhänderische Aktienübernahme vorsah. Nach Auffassung des BGer war es ausreichend, dass die Vorinstanz aufgrund der Gesamtheit der vorgetragenen Sachverhaltsaspekte zur Überzeugung gelangt ist, dass die Übertragung treuhänderisch erfolgte.
iusNet StR 19.02.2019

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