Abzugsfähigkeit von Verlusten bei Grundstücksverkäufen
Abzugsfähigkeit von Verlusten bei Grundstücksverkäufen
Abzugsfähigkeit von Verlusten bei Grundstücksverkäufen
Der Beschwerdeführer erwarb im Jahr 2007 eine Liegenschaft von einer AG, an welcher er zu 50% beteiligt war sowie als VR und Geschäftsführer agierte. Eine zweite Liegenschaft kaufte er im Jahr 2008 einem Bauunternehmer ab, der für die erwähnte AG tätig war und diese erst ein Jahr zuvor von dieser AG abgekauft hat. Der Beschwerdeführer verkaufte beide Liegenschaften im Jahr 2009 mit einem Verlust von total CHF 230'000. Er hielt beide Liegenschaften im GV, da er als gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler besteuert wurde. Das BGr verweigerte ihm bereits in einem früheren Urteil in der Steuerperiode 2008 den steuerlichen Abzug der Abschreibung von total CHF 230'000, da der Kapitalverlust erst in der Steuerperiode 2009 eingetreten sei (vgl. BGE 2C_797/2018, E. 5.4; vgl. A.).
Die Veranlagungsbehörde verweigerte in der Steuerperiode 2009 den Abzug des Verlustes aus dem Verkauf einer anderen Liegenschaft in BL sowie die Abschreibung für wiederum eine andere Liegenschaft in SO mit der Begründung, dass beide Liegenschaften unentgeltlich erworben wurden und dass daher gar kein Verlust erzielt werden könne. Zudem lehnten es die Vorinstanzen ab, die in der Steuerperiode 2008 erfolglos...
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