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Besteuerung zum Grundtarif rechtens?

Besteuerung zum Grundtarif rechtens?

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Direkte Steuern

Besteuerung zum Grundtarif rechtens?

Der Steuerpflichtige ist Vater zweier Kinder und in U., Zürich, steuerpflichtig. In seiner Steuererklärung 2018 machte er für seine beiden Kinder Unterhaltsbeiträge in Höhe von Fr. 20'052.- geltend. Ebenfalls machte er je einen hälftigen Kinderabzug sowie einen Abzug für die Krankenversicherungsprämien seiner beiden Kinder geltend. Sowohl der hälftige Kinderabzug als auch der Abzug für die Krankenversicherungsprämien wurden vom Steueramt des Kantons Zürich verweigert. Schliesslich wurde sowohl für die Staats- und Gemeindesteuern als auch für die direkte Bundessteuer der Grundtarif angewendet.

De vom Steuerpflichtigen dagegen ergriffenen kantonalen Rechtsmittel wurden abgewiesen. Der Steuerpflichtige führt Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das BGr.

Nach Art. 35 Abs. 1 lit. a DBG wird ein Kinderabzug für jedes minderjährige Kind oder für jedes in beruflicher oder schulischer Ausbildung stehende Kind, für dessen Unterhalt der Steuerpflichtige sorgt, zugelassen. Im Falle, dass die Eltern getrennt besteuert werden, wird der Kinderabzug hälftig aufgeteilt, wenn das Kind unter gemeinsamer elterlicher Sorge steht und keine Unterhaltsbeiträge nach Art...

iusNet StR 30.10.2024

 

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