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Herkömmliche Aufrechnung in zweidimensionalem Sachverhalt

Herkömmliche Aufrechnung in zweidimensionalem Sachverhalt

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Herkömmliche Aufrechnung in zweidimensionalem Sachverhalt

A.A war einziger Verwaltungsrat und Alleinaktionär der E.AG . Der Alleinaktionär verstarb am 21. Juni 2011 und hinterliess seine drei Töchter, auf die namentlich auch die Beteiligungsrechte an der Gesellschaft übergingen.  

 Mit Schreiben vom 27. September 2011 reichte die Gesellschaft beim KStA ZH eine (straflose) Selbstanzeige ein, dies aufgrund unvollständiger Verbuchung und Deklaration von Einnahmen, Ausgaben und Kapital in den Steuerperioden 2001 bis 2009.  Gleichzeitig mit der Selbstanzeige der Gesellschaft beantragten die Erbinnen am 27. September 2011 die vereinfachte Nachbesteuerung der vom Alleinaktionär gegebenenfalls hinterzogenen Werte ("möglicherweise geldwerte Leistungen an den Alleinaktionär"). Nachdem das Steueramt am 15. Juli 2014 gegen die Gesellschaft die Nachsteuerverfügung erlassen hatte, eröffnete das KStA ZH am 27. September 2014 ein Nachsteuerverfahren zur bereits rechtskräftig veranlagten Steuerperiode 2008 (vereinfachte Nachbesteuerung von Erben).

Parallel dazu schlug die Gesellschaft gegen die Nachsteuerverfügung den Rechtsweg ein, auf welchem sie an das BGr gelangte, das diese betreffend die Steuerperiode 2006 guthiess (...

iusNet StR 27.03.2024

 

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