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Leistungspflicht

Leistungspflicht

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Leistungspflicht

Bei einem Rheinschiff konnte der Zoll keinen Verzollungsnachweis feststellen. Es handelt sich um ein ehemaliges Frachtschiff, welches seit geraumer Zeit als «Kulturschiff» für verschiedene Veranstaltungen in der Schweiz eingesetzt wird. Die für das streitbetroffene Schiff verantwortliche Person ist die im Handelsregister eingetragene Einzelfirma «B» resp. die A als Inhaberin.

Mit Verfügung vom 1. März 2022 forderte das BAZG von A Zollabgaben und Mehrwertsteuer zuzüglich Verzugszins) nach. Dagegen erhob A (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 3. März 2022 Beschwerde beim BVGr sinngemäss mit dem Antrag, ihr sei die vom BAZG (nachfolgend: Vorinstanz) geforderte Summe zu erlassen, da u.a. das Schiff der Mannheimer Akte unterstehe.

Bei der Mannheimer Akte handelt es sich um einen völkerrechtlich verbindlichen Staatsvertrag, gemäss dem kein Hindernis der freien Schifffahrt zwischen Baden, Bayern, Frankreich, Hessen, den Niederlanden und Preussen entgegengesetzt werden. Für die Schweiz ist die Mannheimer Akte am 17. Oktober 1868 in Kraft getreten ebenfalls (E. 4.1).

Die zur Rheinschifffahrt gehörigen Schiffe und die vom Rhein herkommenden Holzflösse können auf...

iusNet StR 28.03.2023

 

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