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Liegenschaft einer einfachen Gesellschaft ist Privatvermögen

Liegenschaft einer einfachen Gesellschaft ist Privatvermögen

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Liegenschaft einer einfachen Gesellschaft ist Privatvermögen

Mit Kaufvertrag vom 2. April 2007 erwarben B.A. und C.E. als einfache Gesellschaft ein Wohn- und Geschäftshaus im Kt SO rund 20% des Kaufpreises als Eigenmittel eingebracht wurden. Die beiden erwarben erstmals eine derartige Liegenschaft gemeinsam zu Eigentum.

Kurz nach dem Erwerb machte ein Blitzschlag die Liegenschaft unbewohnbar. Daraufhin wurde die Liegenschaft grundlegend renoviert.

Die Ehegatten von B.A. und C.E sind Inhaber eines Architekturbüros, welches den Umbau der von ihren Gattinnen erworbenen Liegenschaft fachlich begleitete. Einzelne Handwerkerrechnungen im Zusammenhang mit dem Umbau wurden vom Architekturbüro kontrolliert und gestempelt.

Die beiden Architekten hatten im Jahr 2006 mit Gewinn eine Liegenschaft im Geschäftsvermögen verkauft, die sie wenige Jahre zuvor erworben und in grösserem Umfang saniert hatten. Der Veräusserungsgewinn diente unter anderem der Rückzahlung von Darlehen, die ihnen ihre Ehefrauen B.A. und C.E. für den Erwerb der Liegenschaft zur Verfügung gestellt worden waren. Die Darlehen wiesen im Zeitpunkt der Rückzahlung ungefähr jenen Betrag auf, den B.A. und C.E. anschliessend als Eigenmittel für den Kauf ihrer...

iusNet StR 26.04.2019

 

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