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Steuerpflicht am Familien- oder Arbeitsort?

Steuerpflicht am Familien- oder Arbeitsort?

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Steuerpflicht am Familien- oder Arbeitsort?

Der Steuerpflichtige (geb. 1988) arbeitet seit 2013 bei der FINMA in Bern. Mit Beginn der Anstellung bezog er eine Wohnung in Bern. Seine Schriften sind in seiner Heimatgemeinde in SG hinterlegt.

Die Steuerverwaltung des Kantons Bern stellte mit Verfügung fest, dass sich der steuerrechtliche Wohnsitz ab dem Jahr 2018 in Bern befunden habe. Die kantonalen Rechtsmittel blieben erfolglos.

Das BGr führt aus, dass sich der steuerrechtliche Wohnsitz danach definiert, wo die Steuerpflichtige Person sich mit der Absicht des dauernden Verbleibs aufhält. Es komme hierbei nicht auf den inneren Willen des Steuerpflichtigen an, sondern auf die nach der Gesamtheit der objektiven für Dritte erkennbaren Tatsachen, in denen sich die Absicht des dauernden Verbleibs manifestiert. Der steuerrechtliche Wohnsitz liegt folglich dort, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet.

Hält sich eine Person abwechslungsweise an zwei Orten auf, namentlich wenn Arbeits- und sonstiger Aufenthaltshort auseinanderfallen, ist für die Ermittlung des Steuerwohnsitzes darauf abzustellen, zu welchem der beiden Orte stärkere Beziehungen bestehen. Relevant sind in diesem Zusammenhang der...

iusNet StR 24.10.2022

 

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