Unvollständiges Amtshilfeersuchen
Unvollständiges Amtshilfeersuchen
Unvollständiges Amtshilfeersuchen
Am 15. und 21. Dezember 2017 stellte die spanische Steuerverwaltung (Agencia Tributaria; AT) gestützt auf Art. 25bis DBA CH-ES bei der ESTV insgesamt vier Ersuchen um internationale Amtshilfe in Steuersachen betreffend A.
Nach Durchführung des Verfahrens der Informationsbeschaffung hiess die ESTV die Amtshilfegesuche mit einer an A und die B SA adressierten Schlussverfügung vom 19. Juni 2018 gut.
A. und die B SA erhoben in der Folge gegen die erwähnte Schlussverfügung Beschwerde beim BVGr. Mit Urteil vom 26. August 2019 hiess dieses das Rechtsmittel teilweise gut und ordnete an, dass im Sinne der Erwägungen bestimmte, von der ESTV zur Übermittlung an die AT vorgesehene Antworten auf die Amtshilfeersuchen auf A zu beschränken seien. Im Übrigen wies das BVGr die Beschwerde ab.
Aus den Erwägungen
Die Beschwerdeführer machen insbesondere geltend, es handle sich vorliegend infolge Verletzung elementarer Verfahrensgrundsätze um einen besonders bedeutenden Fall im Sinne von Art. 84 Abs. 2 BGG. In diesem Zusammenhang rügen sie, ihr Anspruch auf rechtliches Gehör sei in verschiedener Hinsicht missachtet worden. Zum einen habe die Vorinstanz keines ihrer...
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