Steuerumgehung bei Eigennutzung eines Flugzeuges durch den Aktionären
Steuerumgehung bei Eigennutzung eines Flugzeuges durch den Aktionären
Steuerumgehung bei Eigennutzung eines Flugzeuges durch den Aktionären
Die D Ltd. übertrug der A AG im Meldeverfahren per 31. März 2008 ein Flugzeug mit dem Kennzeichen «HB-AEU», welches sie im schweizerischen Luftfahrtregister eingetragen und am 28. Dezember 2006 in die Schweiz eingeführt hatte. C ist Alleinaktionär der A AG.
Mit dem Betrieb ihrer «Flugzeugflotte» und insbesondere des Flugzeugs HB-AEU betraute die A AG die in der Schweiz ansässige E AG, welche über ein «Air Operator Certificate» (AOC) verfügt. Bezüglich des Flugzeugs HB-AEU schloss die A AG per 1. April 2008 mit der E AG ein «Aircraft Charter Agreement» ab. Darin verpflichtete sich die A AG, das Flugzeugs HB-AEU für mindestens 100 Flüge pro Jahr von E AG zu chartern. Weiter sah das Agreement vor, dass die E AG das Flugzeug für andere Kunden nutzen kann, sollte es an mehr als drei Tagen an einem Flughafen stehen. Sodann verpflichtete sich die A AG, eine Reservierung mindestens drei Tage vor einem gewünschten Flug anzufordern. Das Agreement wurde grundsätzlich auf nicht-exklusiver Basis geschlossen, wobei die A AG Priorität gegenüber anderen Kunden genoss. Die E AG wurde zu entsprechender Koordination mit der A AG und zur Einholung einer vorgängigen Zustimmung durch die...
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