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Steuerumgehungstatbestand bei der indirekten Teilliquidation

Steuerumgehungstatbestand bei der indirekten Teilliquidation

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Steuerumgehungstatbestand bei der indirekten Teilliquidation

Der Beschwerdeführer veräusserte sämtliche Aktien der D AG an die E Holding AG, die sich im Eigentum seiner Söhne befindet. Vom Kaufpreis wurde bei Vertragsabschluss lediglich ein kleiner Teil bezahlt. Ein wesentlicher Teil wurde als zinsloses, ungesichertes Verkäuferdarlehen stehen gelassen, das jährlich mit CHF 100’000 zu amortisieren war. Die Amortisationsraten konnten dabei laufend angepasst und durch die E Holding AG mit laufenden Gewinnen finanziert werden. Die Veranlagungsbehörden verneinten dabei einen steuerfreien Kapitalgewinn und besteuerten den Verkauf der Aktien (teilweise) als Ertrag aus beweglichem Vermögen (E. A-C; E. 2-3a).

Innert fünf Jahre nach dem Verkauf kam es bei der D AG nicht zu einer effektiven Ausschüttung von nicht betriebsnotwendiger Substanz in Form von Dividendenzahlungen. Folglich sind mangels Ausschüttung nicht sämtliche in Art. 20a Abs. 1 lit. a DBG bzw. § 20a Abs. 1 lit. a StG genannten Kriterien erfüllt (E. 3aaa).  Zudem sind die Voraussetzungen zur Annahme einer allgemeinen Rechtsmissbräuchlichkeit nicht erfüllt (E. 3acc-3d).

Daher hatte das StRG zu prüfen, ob die Steuerpflichtigen die gewählte vertragliche Ausgestaltung...

iusNet StR 28.06.2022

 

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