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Massgeblichkeitsprinzip

Besteuerung einer kollektiven Kapitalanlage mit direkt gehaltenen Immobilien

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das StHG schreibt dem kantonalen Gesetzgeber keine Bewertungsmethode zur Bestimmung des Verkehrs-/Ertragswerts vor. Es überlässt den Kantonen einen grossen Spielraum bei deren kantonalen Ausgestaltung und Umsetzung. Die von einem Anlagefonds direkt gehaltenen Liegenschaften sind nach den für natürliche Personen geltenden Vorschriften und nicht nach den spezifischen Buchführungsvorschriften des KAG und seiner Ausführungsbestimmungen zu bewerten.
iusNet StR 25.07.2023

Ohne Spesenreglement ausgerichtete Pauschalspesen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
An Arbeitnehmer ausgerichtete Pauschalspesen können sich auch ohne Spesenreglement als geschäftsmässig begründeter Aufwand qualifizieren. Das gilt jedoch nicht in jedem Fall. Das BGr unterscheidet zwischen nahestehenden und nicht nahestehenden Arbeitnehmern.
iusNet StR 25.01.2021

Bilanzänderung bei Forderungsverzicht

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die KStV TG nahm eine Aufrechnung des Forderungsverzichtes im Gewinn vor. Daraufhin reichte die Pflichtige eine korrigierte Steuererklärung ohne Forderungsverzicht ein. Das BGr hält fest, dass eine Bilanzänderung bis zum Einreichen der Steuererklärung möglich ist. Danach ist sie nur noch bei Vorliegen eines entschuldbaren Irrtums zulässig. Ausgeschlossen sind Bilanzänderungen, die lediglich aus Gründen der Steuerersparnis vorgenommen werden.
iusNet StR 22.10.2020

Ausserordentliche Abschreibung einer Forderung von einer Gruppengesellschaft

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das BGr stellt fest, dass nach Treu und Glauben davon ausgegangen werden muss, dass der B SA mit Sitz in Luxemburg bzw. deren Betriebsstätte im Kt ZH schon im Jahr 2009 bekannt war, dass die seit Jahren angehäuften offenen Forderungen gegen die Gruppengesellschaft C nicht mehr erfüllt würden und die Insolvenz der C unabwendbar sein würde. Unter den gegebenen Umständen hätte die B AS schon vor den Steuerperioden 2010 und 2011 Abschreibungen der offenen Forderungen gegen die C vornehmen müssen.
iusNet StR 21.01.2020

Auflösung nicht mehr notwendiger Rückstellungen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Bei der direktsteuerlichen Behebung der nicht mehr gerechtfertigten Rückstellung handelt es sich um ein Recht und eine Pflicht der Veranlagungsbehörde, wodurch das Prinzip der Massgeblichkeit der Handelsbilanz durchbrochen wird. Direktsteuerlich herrscht in diesem Umfang folglich ein Aufwertungszwang. Verzichtet die buchführungspflichtige Person handelsrechtlich auf die Auflösung der nicht mehr begründeten Rückstellung, ändert dies nichts daran, dass die Auflösung steuerrechtlich zwingend vorzunehmen ist.
iusNet StR 02.09.2019