Teilweise Doppelbesteuerung von Einkommen einmal aus unselbständiger (Kanton AG) einmal aus selbtändiger Tätigkeit (Kanton ZG)
Es war gerechtfertigt, dass die Vorinstanz angesichts eines Auseinanderklaffens auf die wirtschaftlichen Tatsachen und nicht auf die gegenläufigen juristischen Gebilde abgestellt hat. Das steuerbare Einkommen ist deshalb aufgrund einer unselbständigen Erwerbstätigkeit dem Kanton AG zuzuweisen.
Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen im Beweisführungsverfahren
Auch wenn die Beweisführungslast aufgrund der behördlichen Untersuchungspflicht bei der Veranlagungsbehörde liegt, untersteht die steuerpflichtige Person trotzdem einer weitreichenden Mitwirkungspflicht. Die Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen, weil die Beschwerdeführer keinen genügenden Nachweis erbracht haben.
Einseitige Verlängerung einer Rechtsmittelfrist durch den Steuerpflichtigen ist nicht möglich
Der Empfänger einer eingeschriebenen Briefpost kann den Beginn der Rechtsmittelfrist nicht einseitig über die sieben Tage Abholfrist hinaus verlängern.
Urteilsunfähigkeit des Beschwerdeführers in einem Amtshilfeverfahren
Der Beschwerdeführer beanstandete die vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung nicht, wonach keine Umstände vorliegen, aufgrund derer von einer Altersschwäche oder Altersdemenz auszugehen ist. Es liegt deshalb kein besonders bedeutender Fall i.S. einer Verletzung des rechtlichen Gehörs vor. Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde ein.
Abzugsfähigkeit von Unterstützungsbeiträge an Personen im Ausland
Bei unterstützungsbedürftigen Personen im Ausland unterliegen der Nachweis der finanziellen Abhängigkeit und die im Ausland gezahlten Beträge besonders strengen Bedingungen.
Überspitzter Formalismus beim Nichteintreten auf eine Einsprache
Die Beweislast für die rechtzeitige Einspracheerhebung obliegt grundsätzlich der Beschwerdeführerin und erstreckt sich auch auf die für die Fristwahrung erforderliche Begründung der Einsprache. Sie darf sich aber auf eine Eingangsbestätigung der Steuerverwaltung verlassen und hat mit deren Vorlegen ihre Beweislast erfüllt.
Earn-out-Klausel als steuerbare Abgangsentschädigung ausgestaltet
Eine vertraglich vereinbarte Earn-out Klausel stellt nach Ansicht des Bundesgerichts eine steuerbare Abgangsentschädigung dar und ist kein steuerfreier Kapitalgewinn.
Nachträgliche Ablehnung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer
Eine korrekte und spontane Deklaration einer Dividende in der Steuererklärung ist Voraussetzung für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer nach Art. 23 VStG.
Ein Barbetrieb führte kein Kassenbuch und konnte auf Nachfrage keine Kassensteifen vorweisen. Das KStA SG und die ESTV waren deshalb gezwungen, einen Ermessenszuschlag vorzunehmen, da die ausgewiesene Bruttogewinnmarge mit 56,25% auffallend niedrig war.