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Internationales Steuerrecht
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Amtshilfe trotz Verwertung von gestohlenen Bankdaten?
Die Verwendung entwendeter Bankdaten durch einen ersuchenden Staat verstösst für sich allein nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben des internationalen öffentlichen Rechts.
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Eintreten auf ein Amtshilfegesuch von Indien, welches allenfalls auf gestohlenen Daten beruht
Stützt ein ersuchender Staat sein Amtshilfeersuchen auf Daten, welche aus strafbaren Handlungen ausserhalb der Schweiz stammen, steht Art. 7 lit. c StAhiG einem solchen Ersuchen nicht entgegen und es ist darauf einzutreten.
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Urteilsunfähigkeit des Beschwerdeführers in einem Amtshilfeverfahren
Der Beschwerdeführer beanstandete die vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung nicht, wonach keine Umstände vorliegen, aufgrund derer von einer Altersschwäche oder Altersdemenz auszugehen ist. Es liegt deshalb kein besonders bedeutender Fall i.S. einer Verletzung des rechtlichen Gehörs vor. Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde ein.
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Steuerinformationsabkommen (SIA) mit Brasilien
Das Steuerinformationsabkommen zwischen der Schweiz und Brasilien ist am 4. Januar 2019 in Kraft getreten. Die Bestimmungen des Abkommens werden ab dem 1. Januar 2020 angewendet.
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Keine Amtshilfe bei fehlender voraussichtlicher Erheblichkeit
Die voraussichtliche Erheblichkeit muss sich aus dem (aktuellen) Amtshilfeersuchen ergeben.
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Schwärzung von Namen Dritter in der Amtshilfe
Bezüglich der A Treuhand Anstalt hält das BVGr fest, dass es mit Blick auf die an den IRS zu edierenden Aktenstücke nicht unwahrscheinlich ist, dass ihre Funktion darüber hinausging, als blosse Zustellungsempfängerin der Domizilgesellschaft eine Korrespondenzadresse für deren Beziehung zur D Bank bereitzustellen.
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Internationale Amtshilfe in Steuersachen
Das BGr bestätigt, dass eine Veröffentlichung im Bundesblatt ausreichend sein kann, um eine im Ausland ansässige, beschwerdeberechtigte Person über das Bestehen eines sie betreffenden Amtshilfeverfahrens zu informieren.
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Amtshilfe an Frankreich zur Identität von UBS Kunden
Das BGr heisst die von der ESTV erhobene Beschwerde gegen den Entscheid des BVGr, wonach das Listenersuchen von Frankreich bezüglich der Identität von UBS Kunden ungenügend ist, in seiner öffentlichen Beratung vom 26. Juli 2019 gut.
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Anwaltsgeheimnis in der Amtshilfe
Ein Vertragsstaat kann die Amtshilfe aufgrund des Berufsgeheimnisses eines Rechtsanwalts nach Art. 26 Abs. 3 lit. c DBA CH-NL nur verweigern, wenn die betreffende Information im Zusammenhang mit einer anwaltlichen Tätigkeit steht.
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Anwaltsgeheimnis als Ausschlussgrund der Amtshilfe
Ein Vertragsstaat kann die Amtshilfe aufgrund des Berufsgeheimnisses eines Rechtsanwalts nach Art. 26 Abs. 3 lit. c DBA CH-NL nur verweigern, wenn die betreffende Information im Zusammenhang mit einer anwaltlichen Tätigkeit steht.
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