Stellt eine Konventionalstrafe steuerbaren Erlös für Zwecke der Grundstückgewinnsteuer dar?
Als Konventionalstrafe im Sinne von Art. 160 OR oder Vertragsstrafe wird eine Leistung bezeichnet, die der Schuldner dem Gläubiger für den Fall verspricht, dass er eine bestimmte Schuld nicht oder nicht richtig erfüllt. Stellt eine Konventionalstrafe steuerbaren Erlös für Zwecke der Grundstückgewinnsteuer dar? Nur in besonders gelagerten Fällen sollte eine Konventionalstrafe als Erlös für die Durchführung eines Veräusserungsgeschäfts zu qualifizieren sein. Der vorliegende Fachbeitrag erklärt warum.
In der Sache kritisiert der Beschwerdeführer, dass die Steuerverwaltung auf seine Einsprachen gegen die Ermessensveranlagungen nicht eingetreten ist, was die Vorinstanz im angefochtenen Urteil als rechtmässig beurteilt hat. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass sich die Beschwerde für die betreffenden Steuerperioden als unbegründet erweist, weshalb diese abgewiesen wird.
Rückerstattung der Verrechnungssteuer und Steuerumgehung
Das Bundesgericht bestätigt, dass der Verkauf der Hauptliegenschaft durch die Immobiliengesellschaft B SA am selben Tag, an dem diese Gesellschaft durch die A AG erworben wurde, eine absonderliche Transaktion darstellt, die die Bedingungen der Steuerumgehung erfüllt. Die Rückerstattung der erhobenen Verrechnungssteuer wird infolgedessen nicht gewährt.
Interkantonale Doppelbesteuerung aufgrund eines Scheindomizils
Das Bundesgericht prüft einerseits einen korrelierenden Steueranspruch. Andererseits beschäftigen sich die Richter mit der Frage, ob der Beschwerdeführerin eine Berufung auf das Verbot der Doppelbesteuerung offensteht, nachdem ihre Vertreterin Falschaussagen in Bezug auf das Domizil gemacht hat.
Im vorliegenden Fall war die ESTV der Meinung, dass die Hinzunahme der Tätigkeit des Kunsthandels zum bereits bestehenden Getränkehandel dermassen absonderlich sei, dass eine Steuerumgehung vorliege. Das Bundesverwaltungsgericht ist jedoch der Auffassung, dass die Beweisführung durch die ESTV unzureichend ist. Die Beschwerde wird gutgeheissen.
Im vorliegenden Fall ist streitig und zu prüfen, ob die von der Steuerpflichtigen an die Arbeitnehmer abgegebenen GA eine entgeltliche Leistung an das Personal darstellen und dadurch eine steuerbare Leistung durch die Steuerpflichtige erbracht wurde. Die Beschwerde wird abgewiesen.
Nachfolgeregelungen aus steuerlicher Sicht und deren Erfassung mit der Schenkungssteuer – eine aktuelle Bestandesaufnahme
Bei einer unterpreislichen Übertragung von Anteilen im Kontext einer Unternehmensnachfolge an nicht oder nur entfernt verwandte Mitarbeiter gestaltet sich die Abgrenzung zwischen Schenkungs- und Einkommenssteuer oft schwierig. Gesetzlich ermässigen die Kantone im Regelfall die Erbschafts- und Schenkungssteuer auch für alle Empfänger, die durch Einsatz ihrer Arbeitskraft am Betrieb der übertragenen Unternehmung beteiligt sind, wobei fraglich ist, ob die jeweiligen Spezialregelungen tatsächlich in den kantonalen Steuerpraxen so häufig Anwendung finden. Der vorliegende Fachbeitrag setzt sich mit dieser Problematik auseinander und zeigt Argumente auf, weshalb die Behandlung einer nicht-familiären (externen) Nachfolgeregelung mit der Einkommenssteuer stossend sein kann.
Anpassung des Eigenmietwerts aufgrund Renovationsbedarfs
Das Bundesgericht geht der Frage nach, inwiefern ein Eigenmietwert bei einer stark renovationsbedürftigen Liegenschaft aufgerechnet bzw. vom schematisch ermittelten Eigenmietwert abgewichen werden darf.